Burgenland-Kommunalwahl - FPÖ nimmt Bewerber genauer unter die Lupe

Eisenstadt (APA) - Nachdem bekannt wurde, dass bei der Kommunalwahl im Burgenland ein wegen Wiederbetätigung Verurteilter auf einer ihrer Or...

Eisenstadt (APA) - Nachdem bekannt wurde, dass bei der Kommunalwahl im Burgenland ein wegen Wiederbetätigung Verurteilter auf einer ihrer Ortslisten steht, hat die FPÖ die Kriterien zur Kandidatensuche nachjustiert. Künftig sollen Bewerber eine Erklärung unterzeichnen, dass gegen sie keine Verurteilung wegen einer Vorsatztat vorliegt, bestätigte FPÖ-Landesparteisekretär Christian Ries auf APA-Anfrage Medienberichte.

Die Grünen hatten darauf aufmerksam gemacht, dass in einer nordburgenländischen Gemeinde ein 42-Jähriger auf einem vorderen Listenplatz kandidiere, der im Vorjahr im Zusammenhang mit Facebook-Postings wegen Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz vor Gericht gestanden sei. Der Mann war rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt worden.

„An und für sich ist es so, dass die Kandidaten nicht unbekannt sind“, so Ries zur APA. Die FPÖ habe aber in den vergangenen Jahren zumindest 50 Prozent an Mitgliedern zugelegt und müsse die „erst kennenlernen“. In der betroffenen Ortschaft gebe es auch keine gewachsene Ortsgruppe. Der Betroffene sei zudem „kein Parteimitglied“. Der Mann sei zugezogen und habe selbst nichts von der Verurteilung gesagt. Es sei auch nicht bekannt gewesen, dass er solche Hasspostings abgesetzt habe.

Bei der Kommunalwahl am 1. Oktober wird der 42-Jährige in seiner Gemeinde am Stimmzettel stehen, weil die Frist, die Kandidatur zurückzuziehen, bereits verstrichen ist. Falls er in den Gemeinderat gewählt würde, soll er nun eine Verzichtserklärung unterzeichnen. „Er hat gesagt, er unterschreibt das jederzeit“, so Ries.

Mittels eines Schriftstücks, das die Kandidaten künftig bei allgemeinen Wahlen unterzeichnen sollen, will man derartige Vorfälle unterbinden: „Wir werden eine Erklärung aufsetzen, dass jemand bekannt zu geben hat, ob gegen ihn eine Verurteilung vorliegt nach dem Strafrecht oder nach einem strafrechtlichen Nebengesetz“, erläuterte der Landesparteisekretär.

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http://www.gruene.at ~ APA232 2017-08-23/12:25

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