ÖVP-Abgeordneter Obernosterer Zeuge bei Amtsmissbrauchsprozess

Klagenfurt (APA) - Im Verfahren gegen den ehemaligen SPÖ-Bürgermeister der Kärntner Gemeinde Lesachtal, Franz Guggenberger, am Landesgericht...

Klagenfurt (APA) - Im Verfahren gegen den ehemaligen SPÖ-Bürgermeister der Kärntner Gemeinde Lesachtal, Franz Guggenberger, am Landesgericht Klagenfurt hat am Mittwoch der ÖVP-Nationalratsabgeordnete Gabriel Obernosterer als Zeuge ausgesagt. Weil dieser laut Anklage nachträgliche Änderungen eines Bauwerks nicht zeitgerecht gemeldet hat, muss sich der Ex-Bürgermeister nun wegen Amtsmissbrauchs verantworten.

Obernosterer hatte 2012 eine Wärmeversorgungsstation bei der alten, aufgelassenen Volksschule in Maria Luggau errichten lassen. Nach der Anzeige eines Anrainers wurde bei dem Bauwerk eine Abweichung vom Einreichplan festgestellt und im Dezember 2012 ein Baustopp - bei dem bereits fertigen Objekt - verfügt. Die Anlage ging dennoch in Betrieb. Ein notwendiger Bescheid des Denkmalamtes wurde schließlich erst 2015 eingebracht.

Damit sei die Fernwärmeanlage ohne gültige Baubewilligung betrieben worden und der damalige Bürgermeister habe den Schwarzbau der Bezirkshauptmannschaft nicht angezeigt, so die Anklage. Der Ex-Bürgermeister hat sich nicht schuldig bekannt.

Obernosterer streute dem Angeklagten Rosen. Dieser habe sein Amt vorbildlich geführt, erklärte er. Von der Baueinstellung und der Bauänderung habe er am Telefon erfahren, sagte der Abgeordnete. Entgegen des Baubescheids wurden die Abgase nämlich nicht durch einen bestehenden Rauchfang abgeleitet, sondern es wurde am Rande des Bauwerks ein Stahlkamin aufgezogen. Der Rauchfangkehrer habe bei der ursprünglich geplanten Lösung Probleme gesehen, so Obernosterer.

Er sei damals neben seinen Tätigkeiten als Abgeordneter und Gastwirt auch ÖVP-Landesparteiobmann und nicht viel zu Hause gewesen, schilderte er bei der Befragung durch den Vorsitzenden des Schöffensenats, Richter Oliver Kriz. Da die Leute schon auf die Heizung warteten, habe er verfügt, dass die Änderungen sofort eingereicht würden, und sich auch gleich mit dem Denkmalamt in Verbindung gesetzt. Dabei sei ihm beschieden worden, dass es keine Probleme geben werden, wenn der Kamin verkleidet und nicht verlängert werde. Das habe man gemacht. Er habe sich dann im Detail nicht mehr darum gekümmert und dem Baumeister übertragen, die notwendigen offiziellen Bescheide einzuholen.

Der ehemalige Amtsleiter der Gemeinde Lesachtal berichtete, er habe nach der Anzeige durch einen Anrainer den Baustopp verfügt und den Baumeister, den Bauwerber und das Bundesdenkmalamt davon informiert. Daraufhin habe er mehrmals bei Gabriel Obernosterer Junior, dem Sohn des Bauwerbers, wegen der fehlenden Unterlagen für die Beantragung der Änderung nachgefragt, diese telefonischen Urgenzen aber nicht schriftlich festgehalten. Da die Telefonate nicht von Erfolg gekrönt gewesen seien, habe er den Bauwerber schließlich schriftlich zur Vorlage der Bewilligung des Bundesdenkmalamtes aufgefordert. Das sei ein Novum gewesen, in anderen Fällen hätten telefonische Urgenzen meist gereicht. Als die Unterlagen dann auch eingelangt seien, habe man erstmals eine Frist gesetzt, und zwar Dezember 2014.

Die Hauptverhandlung wurde zur Befragung weiterer Zeugen auf 18. Oktober vertagt.

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