Raika-Kroatienkredite: Raiffeisen macht mit Verfassungsklage Ernst
Wien/Graz/Zagreb (APA) - Eine steirische Raiffeisenbank hat vorigen Freitag in Kroatien eine Verfassungsklage gegen ein neues Gesetz eingebr...
Wien/Graz/Zagreb (APA) - Eine steirische Raiffeisenbank hat vorigen Freitag in Kroatien eine Verfassungsklage gegen ein neues Gesetz eingebracht, das Tausende Kreditverträge rückwirkend für nichtig erklären könnte. Raiffeisen hat eine solche Klage bereits vor mehreren Wochen angekündigt.
Die Causa beschäftigt Raiffeisen in der Steiermark seit Jahren. Kroatische Kreditnehmer hatten wie berichtet schwere Vorwürfe gegen steirische Raiffeisenbanken erhoben, die in Kroatien tausende Hypothekarkredite vergeben haben, ohne dort über Banklizenzen zu verfügen. Es hagelte sogar Betrugsvorwürfe. Das wurde von Raiffeisen wiederholt zurückgewiesen.
Michael Spitzer, für Raiffeisen als Chefkoordinator in Kroatien tätig, hat nun in der „Kleinen Zeitung“ (Donnerstagsausgabe) einmal mehr darauf verwiesen, „dass die Kreditverträge in Österreich - und eben nicht in Kroatien - abgeschlossen wurden, daher war auch keine Banklizenz in Kroatien notwendig“. Bisher von kroatischen Kreditnehmern angestrengten Nichtigkeitsklagen seien gescheitert.
Im Juli wurde in Kroatien nun ein eigenes Gesetz beschlossen, das viele Kredite rückwirkend für nichtig erklären soll. Das Gesetz ist in Kraft. Namens des Raiffeisensektors hat ein Institut nun die angekündigte Verfassungsklage eingebracht. Im Kern soll das neue kroatische Gesetz betroffenen Kreditnehmern den Klagsweg erleichtern, um Kredite für nichtig erklären zu lassen. Eine Klageerhebung soll zugleich Zwangsvollstreckungsverfahren einfrieren.
Raiffeisen sieht das Gesetz als verfassungswidrig an. Argumentiert wird u. a. mit formalen Kriterien im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Verabschiedung: Demnach sei der Gesetzesbeschluss nach einem „unbegründeten Eilverfahren“ zustande gekommen. Auch kollidiere das neue Gesetz mit dem kroatischen Verbraucherkreditgesetz, denn es richte sich nicht nur an Konsumenten, sondern auch an kleinere Unternehmen. Und generell sei in der kroatischen Verfassung ein Rückwirkungsverbot vorgesehen.
Parallel dazu hat sich auch die Wirtschaftskammer (Bankensparte) mit einem Beschwerdebrief an die EU-Kommission gewandt, sie argumentiert ebenfalls mit Verfassungswidrigkeit sowie Verstößen gegen rechtsstaatliche Prinzipien und das EU-Gemeinschaftsrecht. Insgesamt geht es, wie Spitzer in der Zeitung sagte, um knapp 3.000 Kreditverträge bzw. Kreditsummen 220 Mio. Euro.
Dafür seien bereits hohe Vorsorgen getroffen worden. Ob weitere Rückstellungen gebildet werden, hänge davon ab, ob und wie schnell dem eingebrachten Eilantrag stattgegeben werde und wie bis dahin die einzelnen Gerichte urteilen. Man sei weiter gesprächsbereit.
~ WEB http://www.raiffeisen.at ~ APA169 2017-08-24/11:13