EuGH-Urteil zu Flüchtlingsquoten am 6. September
Brüssel/Luxemburg (APA) - Der Europäische Gerichtshof wird am 6. September endgültig ein Urteil über die Zulässigkeit von Flüchtlingsquoten ...
Brüssel/Luxemburg (APA) - Der Europäische Gerichtshof wird am 6. September endgültig ein Urteil über die Zulässigkeit von Flüchtlingsquoten in der EU sprechen. Der EuGH-Generalanwalt hat Ende Juli bereits vorgeschlagen, die Klagen der Slowakei und Ungarns gegen die Flüchtlingsquoten abzuweisen. Üblicherweise folgen die EU-Richter dem Generalanwalt in vier von fünf Fällen.
Die Klagen der Slowakei und Ungarns (C-643/15 und C-647/15) beziehen sich auf den Beschluss der EU-Innenminister von 2015, 120.000 Flüchtlinge aus Italien und Griechenland auf andere EU-Staaten umzuverteilen. Die EU-Kommission hat im Sonner Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn, Tschechien und Polen eingeleitet, da diese Länder bisher keine Flüchtlinge im Rahmen der EU-Umverteilung aufgenommen hatten.
In dem EuGH-Verfahren machten die Slowakei und Ungarn verfahrensrechtliche Fehler und die Wahl einer einer falschen Rechtsgrundlage geltend. Zum anderen argumentierten sie, der EU-Beschluss sei keine geeignete Reaktion auf die Flüchtlingskrise und zu diesem Zweck auch nicht erforderlich.
~ WEB http://curia.europa.eu/ ~ APA209 2017-08-25/11:26