Jenbach

Zillertalbahn vor Gericht abgeblitzt

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Nach seiner Entlassung klagte der frühere kaufmännische Leiter der Zillertalbahn (ZVB). Das Arbeits- und Sozialgericht gab ihm Recht. Nun befasst sich der Aufsichtsrat erneut damit.

Von Walter Zwicknagl

Jenbach –Im Juli 2015 wurde der kaufmännische Leiter der Zillertalbahn (ZVB) an die Luft gesetzt. Und damals verstand Andreas Lackner die Welt nicht mehr. „Ich habe mich keines Vergehens schuldig gemacht“, hatte er immer wieder beteuert. Er klagte das Unternehmen, jetzt liegt nach etlichen Prozesstagen das Urteil des Landesgerichts Innsbruck als Arbeits- und Sozialgericht vor. „Der beklagten Partei gegenüber wird festgestellt, dass die fristlose Entlassung nicht wirksam und das Beschäftigungsverhältnis zwischen den Streitteilen über den 7. Juli 2015 hinaus fortbesteht“, heißt es zu Beginn des 69-seitigen Rechtsspruches.

ZVB-Vorstand Wolfgang Stöhr wollte sich gestern nicht zu diesem Thema äußern. „Eine Stellungnahme dazu gibt es durch den Aufsichtsratsvorsitzenden Franz Hörl“, sagte er auf Anfrage.

Und Hörl nahm der Tiroler Tageszeitung gegenüber kein Blatt vor den Mund: „Unsere Vorgänger im Aufsichtsrat hatten ihre Gründe, sich einstimmig vom betroffenen Prokuristen zu trennen. Sogar der Betriebsrat hat dieser Entlassung zugestimmt.“ Er sehe seine Aufgabe als Chef des Aufsichtsrats nun da­rin, Altlasten „rasch und ohne weiteren Schaden für die Zillertalbahn aufzuarbeiten. Wir haben in den nächsten Jahren wichtige Projekte vor uns. Dazu muss fokussiert und konzentriert an den Weichenstellungen gearbeitet werden.“

Es sei nun Aufgabe des Aufsichtsrates, nach Vorliegen des erstinstanzlichen Urteils die Lage bei einer Sitzung am kommenden Freitag neu zu bewerten. Hörl geht vollkommen ergebnisoffen in diese Sitzung: „Es ist durchaus möglich, dass wir dabei den Vorstand anweisen werden, gegen dieses Urteil in Berufung zu gehen. Gleichzeitig würden wir aber auch allfällige Vergleichsverhandlungen begrüßen.“ Auf Nachfrage präzisierte der Aufsichtsratschef: „Es wird ein Vergleich angestrebt. Nicht um jeden Preis zwar, aber mit dem Ziel, dieses Kapitel endlich schließen zu können.“

Diese Lösung müsse aber zu betriebswirtschaftlich darstellbaren Rahmenbedingungen möglich sein und dürfe keine astronomischen Höhen erreichen. Hörl: „Wir sprechen hier von Bezügen, deren Höhe für uns Aufsichtsräte nicht mit einem Unternehmen wie der ZVB und der Position des betroffenen Prokuristen zu vereinbaren ist. Die aktuellen Vorstände kennen unsere Positionen und sind angewiesen, bei Gehältern und Entgelten auf deren Verhältnismäßigkeit zu achten.“

Andreas Lackner nimmt das Urteil zufrieden zur Kenntnis: „Damit ist gerichtlich klargestellt, dass ich kein entlassungswürdiges Verhalten gesetzt habe. Der Vorwurf der Vertrauensunwürdigkeit war völlig aus der Luft gegriffen. Das Urteil gibt mir jedenfalls auch die Möglichkeit, Schritte zur Wiederherstellung meines Rufes zu setzen.“ Insbesondere sei der Vorwurf, den Aufsichtsrat falsch informiert zu haben, entkräftet.

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Angela Dähling

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