Bezirk Kitzbühel

Baustart für Kitzbüheler Schwimmbad vor endgültiger Widmung

© Hotter

Kitzbühels Bürgermeister Klaus Winkler hat Baueinstellung eingeleitet. Die UK wittert Intransparenz bei weiterem Grundstück.

Kitzbühel –In Kitzbühel macht wieder ein mutmaßlicher Schwarzbau von sich reden. Konkret geht es dabei um ein Freischwimmbad.

Zur Vorgeschichte: In der jüngsten Gemeinderatssitzung am 17. Juli wurde den Gemeinderäten der Plan der Alpenland Immobilien GmbH, nämlich auf deren Grundstück einen bestehenden Schwimmteich zu entfernen und ein Freischwimmbad zu errichten, vorgestellt. Dazu wurde die Widmungsänderung von Freiland in Wohngebiet beschlossen (Erstbeschluss). Anschließend wurde die Widmung zur Einsichtnahme aufgelegt, damit die Bürger vor der endgültigen Widmung die Möglichkeit zur Stellungnahme hatten.

Allerdings stehe das Freischwimmbad kurz vor der Fertigstellung, wie Manfred Filzer von den Unabhängigen Kitzbühelern (UK) am 6. August persönlich festgestellt habe. In einer schriftlichen Stellungnahme wies Filzer Kitzbühels Bürgermeister Klaus Winkler darauf hin.

Darauf angesprochen, hält Winkler fest: „Ich habe unverzüglich alle Maßnahmen, die die Tiroler Bauordnung vorsieht, wie zum Beispiel eine Baueinstellung, eingeleitet.“

Die Alpenland Immobilien GmbH war trotz mehrmaliger Versuche für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Filzer kritisiert in seinem Schreiben noch einen weiteren Umstand: Bei der Gemeinderatssitzung sollte nicht nur besagtes Grundstück umgewidmet werden, sondern auch ein zweites, angrenzendes. Beide Grundstücke waren unter dem Tagesordnungspunkt „Alpenland Immobilien GmbH, Kitzbühel“ angeführt. Dies erwecke den Anschein, als trete die Firma als Besitzer beider Grundstücke auf, meint Filzer. Im Grundbuch scheine jedoch ein anderer Besitzer des zweiten Grundstückes auf, so die UK.

„Warum wird daraus ein Geheimnis gemacht?“, will Filzer wissen und führt weiter aus: „Wir sehen in dieser Vorgehensweise, der Verschleierung von Tatsachen, eine Irreführung der zur Abgabe einer Stellungnahme berechtigten Gemeindebürger.“

Diesbezüglich erklärt Winkler: „Bei der gegenständlichen Widmungsangelegenheit wurde wie bisher üblich in der Tagesordnung nur der Name des Widmungswerbers angeführt. Auf Vorschlag des Raumplaners wurde das benachbarte Grundstück ebenfalls mit einbezogen. Dies wurde sowohl im Bauausschuss wie auch im Gemeinderat erläutert. Von einer Verschleierung kann in keinster Weise die Rede sein. Hätte Ersatzgemeinderat Filzer das Ausschussprotokoll aufmerksam durchgelesen, wäre ihm das aufgefallen. Er hat den Vorgang aber offensichtlich nicht verstanden. Hinzu kommt, dass Filzers Listenkollegin GRin Haid­acher im Ausschuss diese Widmung befürwortet hat. Aber offensichtlich reden die UK-Gemeinderäte nicht miteinander.“ Filzer hingegen meint, dass im Bauausschussprotokoll nicht vermerkt sei, wer der zweite Grundstückseigentümer ist. „In der Gemeinderatssitzung wurde erst auf mein Nachfragen bekannt gegeben, dass es sich um zwei verschiedene Eigentümer handelt.“ (miho)

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