Polen im Visier der EU

EU-weit (APA/AFP) - Ob Rechtsstaat, Flüchtlingspolitik oder Umweltschutz: Der Kurs der nationalkonservativen Regierung in Polen stößt in Brü...

EU-weit (APA/AFP) - Ob Rechtsstaat, Flüchtlingspolitik oder Umweltschutz: Der Kurs der nationalkonservativen Regierung in Polen stößt in Brüssel auf massive Kritik. Die EU-Kommission geht deshalb auf mehreren Feldern gegen Warschau vor und nutzt verschiedene juristische Mittel. Die EU-Kommission will sich diese Woche mit dem Streit um die polnische Justizreform befassen, in dem Polen sogar ein Stimmrechtsentzug auf europäischer Ebene droht.

RECHTSSTAAT

Durch die Justizreformen der Regierung unter Beata Szydlo sieht die EU-Kommission die Unabhängigkeit der polnischen Gerichte in Gefahr. Ende Juli leitete die Kommission ein VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN gegen Warschau ein, das zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und Geldstrafen führen kann. Grund ist ein bereits gültiges Gesetz, mit dem der Justizminister alle leitenden Richter an normalen Gerichten ernennen oder entlassen kann. Die Vorschrift gilt für alle Gerichte unterhalb des Obersten Gerichtshofs, einschließlich der Berufungsgerichte.

Bereits seit dem 13. Jänner 2016 läuft ein VERFAHREN ZUR ÜBERPRÜFUNG DES RECHTSSTAATS gegen Polen - ein Novum in der EU-Geschichte. Damit droht Warschau als erstem Mitgliedstaat ein Stimmrechtsentzug. Die Kritik der EU-Kommission entzündete sich am Vorgehen Warschaus gegen das Verfassungsgericht. Die polnische Regierung hatte nach ihrem Amtsantritt im November 2015 per Gesetzesnovelle die Ernennung von fünf Verfassungsrichtern durch die Vorgängerregierung rückgängig gemacht.

Deshalb und wegen eines weiteren Gesetzes zur Reform des Obersten Gerichtshofs droht die Kommission Polen mit einem Verfahren zum Stimmrechtsentzug nach Artikel 7 EU-Vertrag. Allerdings wäre dafür ein einstimmiger Beschluss der anderen EU-Staaten nötig, und Ungarn droht mit einem Veto.

Wegen der missliebigen Reformen werden in der EU auch Drohungen mit einer KÜRZUNG VON EU-MITTELN für Polen ab 2021 lauter. Warschau ist derzeit der größte Empfänger von Mitteln aus EU-Kohäsionsfonds zur Angleichung der Lebensverhältnisse in der Union. Eine Kürzung ist allerdings schwierig, da Entscheidungen zum gemeinsamen EU-Haushalt grundsätzlich der Einstimmigkeit bedürfen.

FLÜCHTLINGE

Auch bei diesem Thema geht die EU-Kommission per VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN gegen Polen vor. Brüssel wirft Warschau vor, einen Beschluss vom September 2015 zur Umverteilung von 120.000 Flüchtlingen aus Italien und Griechenland in andere EU-Staaten nicht umzusetzen. Bisher weigert sich Polen ebenso wie Ungarn, auch nur einen einzigen Flüchtling aufzunehmen. Am 26. Juli hat die Kommission deshalb die zweite Stufe des im Juni gestarteten Verfahrens eingeleitet. Bewegt sich Warschau nicht, will Brüssel Klage beim EuGH einreichen.

UMWELTSCHUTZ

Polen und die EU-Kommission liegen auch im Clinch, weil Warschau den Bialowieza-Wald an der Grenze zu Weißrussland teilweise abholzen lässt. Er gilt als einer der letzten großen Urwälder Europas. Die Kommission hat Warschau deshalb am 13. Juli vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt und eine VORLÄUFIGE ANORDNUNG erwirkt, die den Raubbau stoppen soll. Polen will sich aber darüber hinwegsetzen und weiter Bäume fällen lassen. Warschau begründet dies mit dem Kampf gegen den Borkenkäfer. Das endgültige Urteil des EuGH steht noch aus.