Macrons großes Reformvorhaben: Die Arbeitsmarktreform

Paris (APA/AFP) - Es ist die erste große wirtschaftspolitische Reform von Frankreichs Staatschef Emmanuel Macron: Mit einer Lockerung des Ar...

Paris (APA/AFP) - Es ist die erste große wirtschaftspolitische Reform von Frankreichs Staatschef Emmanuel Macron: Mit einer Lockerung des Arbeitsrechts will der Präsident gegen die hohe Arbeitslosigkeit ankämpfen. Am Donnerstag wird der genaue Inhalt der Arbeitsmarktreform vorgestellt. Die Grundzüge sind bereits bekannt, einige Punkte blieben aber bis zuletzt unter Verschluss:

Leichtere betriebsbedingte Kündigungen

Die Regierung will betriebsbedingte Kündigungen für Firmen in Schwierigkeiten erleichtern. Bei international tätigen Unternehmen soll nur noch die wirtschaftliche Lage in Frankreich als Grundlage genommen werden, ob Entlassungen gerechtfertigt sind oder nicht. Bisher wird auch geprüft, wie es dem Unternehmen im Ausland geht.

Deckelung von Abfindungen

Die Regierung will die Abfindungen deckeln, die Arbeitgeber nach einer unrechtmäßigen Entlassung zahlen müssen. Den Arbeitsgerichten sollen entsprechende Obergrenzen vorgegeben werden, die sich an der Dauer der Betriebszugehörigkeit bemessen. Unklar ist noch die Höhe dieser Obergrenze.

Stärkung von Betriebsvereinbarungen

Betriebsvereinbarungen werden mehr Gewicht bekommen. Die Regierung argumentiert, direkte Verhandlungen zwischen einem Firmenchef und der Belegschaft würden den Bedürfnissen beider Seiten am besten gerecht. Die Regierung will es Unternehmen zudem erleichtern, ihre Belegschaft mit einer Befragung über eine Vereinbarung abstimmen zu lassen. Branchenvereinbarungen werden aber weiter eine große Rolle spielen. Die Felder, die sie regeln, werden ausgeweitet, unter anderem auf befristete Verträge.

Zusammenlegung von Arbeitnehmervertretungen

In französischen Unternehmen gibt es derzeit vier verschiedene Formen von Arbeitnehmervertretungen, vom Betriebsrat bis hin zu Komitees, die zuständig sind für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Die Regierung will zumindest drei von ihnen zusammenlegen, damit der soziale Dialog „effizienter“ verläuft.

Kleine und mittlere Unternehmen, in denen es keine Gewerkschaftsvertreter gibt, sollen künftig auch mit Personalvertretern ohne Gewerkschaftsmandat verhandeln dürfen. Erst am Donnerstag wird bekanntgegeben, für Unternehmen welcher Größe genau das gilt.

Zeitplan

Premierminister Edouard Philippe und Arbeitsministerin Muriel Penicaud werden den genauen Inhalt der Verordnungen am Donnerstagmittag vorstellen. Dann steht noch eine Reihe von Überprüfungen an, bevor die Texte am 22. September im Kabinett beschlossen werden sollen. Die Veröffentlichung im Amtsblatt ist für die darauf folgenden Tage geplant, die Reform tritt dann in Kraft.

Die Gegner der Reform wollen in den kommenden Wochen gegen das Vorhaben mobil machen: Zwei Gewerkschaften haben für den 12. September zu Streiks und Demonstrationen aufgerufen. Der Linkspolitiker Jean-Luc Melenchon will am 23. September eine Protestkundgebung anführen.