Grüne zu „verpfuschtem“ Tierschutzgesetz: „Endstation Autobahn?“
Wien (APA) - Es sollte nicht zuletzt den illegalen Welpenhandel eindämmen, würde nun aber gerade jenen schaden, die ehrenamtlich und zu Zeit...
Wien (APA) - Es sollte nicht zuletzt den illegalen Welpenhandel eindämmen, würde nun aber gerade jenen schaden, die ehrenamtlich und zu Zeiten offizieller Aufnahmestopps tätig sind: Das novellierte Tierschutz-Gesetz müsse dringend repariert werden, forderte die Grüne Tierschutzsprecherin Christiane Brunner bei einer Pressekonferenz am Donnerstag in Wien. Sonst hieße es für viele Tiere „Endstation Autobahn“.
Im Frühjahr mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und NEOS beschlossen, in Kraft getreten am 1. Juli, appellieren die Grünen nun für eine Novelle der Novelle noch vor der Nationalratswahl. Sie hatten aus mehreren Gründen nicht zugestimmt. Gerade in der Ferienzeit hätten sich nun ganz konkret einige Schwachstellen gezeigt. Offizielle Anlaufstellen haben Aufnahmestopp, private Vermittlung ist aber in vielen Fällen verboten, auch wenn keine Gewinn-Absicht dahinter steht. Vor allem diesen Punkt wollen die Grünen ändern, und das noch vor den Neuwahlen.
„Das neue Tierschutzgesetz ist nicht praxistauglich, ungerecht und muss rasch repariert werden.“, erklärte Brunner und schilderte gemeinsam mit Vertretern von betroffenen Initiativen aktuelle Auswirkungen. „Es trifft genau die Gruppe, die bis jetzt das Gleichgewicht gehalten hat“, so Daniela Binder, Obfrau des Tierschutzvereins „pro4pet“.
Gerade bei der saisonalen Voll- und Überbelegung von Tierheimen wie zu Ferienzeiten und rund um Neujahr habe man bis dato oft auf private Pflegestellen und Vereine zurückgegriffen. Diese dürfen jetzt nicht mehr im Internet inserieren und können somit ihre Schützlinge nicht weitervermitteln. Der gewinnbringende Handel hingegen floriere weiterhin.
Am Mittwoch hatten die Grünen gemeinsam mit Tierschutzorganisationen konkrete Forderungen für eine Reparatur des novellierten Tierschutzgesetzes formuliert. Bis dato wären die Betroffenen so gut wie nicht zu Wort gekommen, kritisierten die Experten. Bei Tierschützern, Vereinen, aber auch Interessenten herrsche derzeit eine „enorme Verunsicherung. Auch potenzielle Endstellen fragen sich aktuell zum Teil, ob sie sich strafbar machen, wenn sie Notfälle aufnehmen, erzählte Binder. Tun sie nicht - die Vermittlung bewegt sich aber auf dünnem Eis, solange viele versierte Institutionen und Privatpersonen nicht zu einer Abgabe berechtigt sind. Mit Bewilligung müsse dies möglich sein. „Wir warten nur darauf, dass wir wieder dürfen“ so Daniela Binder.
Richtig gestellt hat Brunner auch die „kursierende Falschmeldung“, ihre Partei habe einen Antrag zur Aufhebung der Strafen bei Tierquälerei gestellt. Unter anderem auf ihre Initiative sei seit 1. Jänner 2016 dieser Strafrahmen von bis zu einem Jahr auf bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe erhöht worden.
~ WEB http://www.gruene.at ~ APA306 2017-08-31/13:13