Hanfplantage im Schrebergarten: Wiener Parksheriff verurteilt
Wien (APA) - Ungewöhnliche Nebengeschäfte haben einem Wiener Parksheriff gröbere Probleme eingebracht. Der Mann, der bis dahin keine Berühru...
Wien (APA) - Ungewöhnliche Nebengeschäfte haben einem Wiener Parksheriff gröbere Probleme eingebracht. Der Mann, der bis dahin keine Berührungspunkte mit Suchtmitteln hatte, errichtete in seinem Schrebergarten eine Hanfplantage und verkaufte seit Sommer 2015 Cannabis. Am Donnerstag bekam er im Landesgericht die Rechnung präsentiert - er wurde zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt.
Er habe sich „einen Polster anschaffen“ wollen, erklärte der 50-Jährige dem Richter. Der Gedanke, sich mit einer Indoor-Plantage in seinem Gartenhäuschen finanzielle Reserven fürs Alter zu sichern, sei „eine dumme, ganz dumme Idee“ gewesen. Er habe aber einfach schauen wollen, „was passiert, wenn man so etwas hinstellt“.
Erste Anleitungen zur Aufzucht von Cannabis-Pflanzen besorgte sich der Parksheriff in einem Grow-Shop. Darüber hinaus gehende Informationen beschaffte er sich im Internet. Bald hatte er die Utensilien zum Betrieb einer professionellen Plantage beisammen: „Ich hab‘ mit acht Pflanzen angefangen und geschaut, wie das funktioniert.“
Offenbar verfügt der 50-Jährige über einen „grünen Daumen“. Die Pflanzen gediehen prächtig, die Plantage wurde erweitert. Die vierteljährlichen Ernten warfen die erwünschten Erträge ab - in einem jüngeren Bekannten fand der 50-Jährige einen Stammkunden, der ihm um sechs, später um sieben Euro pro Gramm das Gras abnahm. Mehr als drei Kilo verkaufte er dem Burschen, der die Ware im Freundes- und Bekanntenkreis in Verkehr brachte und auch zum Eigenkonsum benötigte. Er selbst habe nur ein paar Mal geraucht, „wenn ich Schlafstörungen hatte“, wie der Parksheriff dem Richter anvertraute.
Ende Mai 2017 flog die Sache auf. 48 Pflanzen waren beinahe erntereif, als die Polizei die Plantage „in einer der biedersten Gegenden, die ich kenne“ aushob, wie Verteidiger Elmar Kresbach anmerkte. Der Parksheriff wanderte in U-Haft, seinen Job war er los.
Im Hinblick auf seine überschießend geständige Verantwortung und seine bisherige Unbescholtenheit wurde dem Angeklagten der Großteil der Strafe - 17 von 18 Monaten - unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Die insgesamt sechswöchige U-Haft war dem nunmehr Beschäftigungslosen anzurechnen, so dass er nicht mehr ins Gefängnis muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Anklagevertreterin gab vorerst keine Erklärung ab.