Tirol

Tote Wörglerin: Mordanklage nach Tod von Jennifer V.

Die Leiche der jungen Frau war im April in Kirchbichl beim Rechen des dortigen Wasserkraftwerkes aus dem Inn gezogen worden.
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Aufgrund der Indizien geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Schwiegervater die zweifache Mutter getötet hat.

Innsbruck – Neuerliche Wende im Fall Jennifer V.: Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft hat gegen den Schwiegervater der im Winter verstorbenen Wörglerin Anklage erhoben. Und zwar wegen Mordes – „dem Mann wird vorgeworfen, seine Schwiegertochter am 2. Februar von der Arbeit abgeholt und zwischen 18 und 20.37 Uhr in Kundl auf eine nicht mehr feststellbare Weise vorsätzlich getötet zu haben“, so Hansjörg Mayr, Sprecher der Innsbrucker Staatsanwaltschaft.

Rückblende: Nach ihrem Verschwinden blieb das Schicksal der zweifachen Mutter wochenlang unklar. Dennoch häuften sich schon im Februar die Indizien, dass der Schwiegervater in den Fall involviert ist – der 43-Jährige wurde im März in U-Haft genommen, aber bald wieder auf freien Fuß gesetzt. Anfang April stand dann fest, dass Jennifer V. nicht mehr am Leben ist. Wasserretter zogen bei Kirchbichl die Leiche der Frau aus dem Inn. Der Schwiegervater übersiedelte erneut als U-Häftling in die Justizanstalt bei Innsbruck. Der Aufenthalt war wieder von kurzer Dauer – Mitte April hob eine Ermittlungsrichterin die Untersuchungshaft auf. Eine Entscheidung, mit der das Oberlandesgericht nicht einverstanden war: Seit 13. Mai sitzt der 43-Jährige wieder im Ziegelstadl.

Trotz umfangreicher Untersuchungen ist die Ursache für den Tod von Jennifer V. bis heute unklar. Der Schwiegervater beteuerte stets seine Unschuld. Dennoch ist die Staatsanwaltschaft überzeugt, dass die 26-Jährige ermordet wurde. Auch weil es für einen Unfall oder Selbstmord „keinen Hinweis gibt“. V. hob seit ihrem Verschwinden auch kein Geld mehr ab, ihr iPhone ist seither „offline“ und wie vom Erdboden verschluckt.

Gegen den Mordverdächtigen spricht, dass er gegoogelt hat, ob ein abgeschaltetes iPhone geortet werden kann. Außerdem versendete er im Namen der damals noch Vermissten eine Abschieds-SMS. Wohl um vorzutäuschen, dass die 26-Jährige seinen Sohn und die beiden gemeinsamen Kinder (zwei und vier Jahre) verlassen hat. Die Staatsanwaltschaft sieht dafür keinen Hinweis, zumal Jennifer V. am 2. Februar lediglich mit ihrer Handtasche zur Arbeit ging. Außerdem gab der Beschuldigte erst zu, seine Schwiegertochter von der Arbeit abgeholt zu haben, als er mit den entsprechenden Ermittlungsergebnissen konfrontiert wurde.

Die Anklage ist nicht rechtskräftig, ein Prozesstermin steht noch aus. (tom)

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