Kärntner wollte Sex erpressen: Geldstrafe und 15 Monate bedingte Haft

Klagenfurt (APA) - Wegen versuchter geschlechtlicher Nötigung ist am Donnerstag ein 43-Jähriger am Landesgericht Klagenfurt zu 1.800 Euro Ge...

Klagenfurt (APA) - Wegen versuchter geschlechtlicher Nötigung ist am Donnerstag ein 43-Jähriger am Landesgericht Klagenfurt zu 1.800 Euro Geldstrafe und 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Kärntner hatte versucht, eine Frau mit einer Drohung zum Sex zu zwingen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Staatsanwalt Christian Pirker warf dem Mann vor, die Frau zwei Mal angerufen und Sex von ihr verlangt zu haben. Die Masche des 43-Jährigen: „Er hat im Internet eine Annonce der Frau gefunden, in der sie Nachhilfe anbot. Dann hat er bei ihr angerufen und sich als Mitarbeiter des Finanzamtes ausgegeben.“ Der Angeklagte habe der Nachhilfelehrerin eröffnet, dass sie wegen ihrer Tätigkeit Probleme mit der Finanz bekommen könnte. „Was ist es Ihnen wert, dass ich Sie nicht anzeige?“, habe er dann gefragt. Als die Frau fragte, ob er Geld wolle, antwortete der 43-Jährige, dass er auf Sex aus sei. Drei Tage später rief er sie nochmals an und wiederholte seine Forderung.

Der Angeklagte bekannte sich schuldig - obwohl er angab, sich an die Tat nicht erinnern zu können: „Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, ich weiß es nicht mehr, ob ich die Frau angerufen habe.“ Richter Dietmar Wassertheurer, der dem Schöffensenat vorsaß, hakte nach: „Wie können Sie sich dann sicher sein, dass Sie es waren, der angerufen hat?“ „Ich lebe allein und habe das Handy immer bei mir. Und die Frau wird sicher nicht lügen, also wird das wohl stimmen, was sie sagt“, antwortete der Angeklagte.

Er habe psychische Probleme und musste zur Tatzeit starke Medikamente nehmen, gab der 43-Jährige an. Ein Gutachter bezeichnete in der Verhandlung diese Verantwortung als „nachvollziehbar“ - in Anbetracht der Medikamente des Angeklagten und seiner zurückliegenden Abhängigkeit von Alkohol und illegalen Drogen. Bei einer anterograden Amnesie sei die Erklärung des Mannes stimmig. Dabei werden neue Bewusstseinsinhalte, wie etwa die Tat, nur kurz im Gedächtnis behalten, ehe sie wieder vergessen werden.

Dadurch sei der Mann, wenn auch eingeschränkt, aber trotzdem zurechnungsfähig: „Es ist durchaus möglich, dass Menschen, die gewisse Substanzen genommen haben, ganz normal Auto fahren oder andere komplexe Dinge machen. Das, was sie machen, geht bei ihnen aber nicht ins Langzeitgedächtnis über“, so der Sachverständige.

Neben dem Urteil ordnete Richter Wassertheurer auch noch Bewährungshilfe an, die den Mann dabei unterstützen soll, wieder ins Berufsleben zurückzufinden. Der 43-Jährige nahm das Urteil an, Staatsanwalt Pirker gab keine Erklärung ab.