Sechs Monate bedingt für Alkolenker nach Verfolgungsjagd mit Polizei
Ried im Innkreis (APA) - Ein junger Alkolenker, der sich im April mit der Polizei eine wilde Verfolgungsjagd von Deutschland nach Oberösterr...
Ried im Innkreis (APA) - Ein junger Alkolenker, der sich im April mit der Polizei eine wilde Verfolgungsjagd von Deutschland nach Oberösterreich geliefert hat, ist am Freitag im Landesgericht Ried rechtskräftig zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er hatte u.a. eine Straßensperre durchbrochen, eine andere umfahren und war auf einen Polizisten zugerast, der gerade noch zur Seite springen konnte.
Im Prozess sagte der 26-jährige Bayer, er könne sich an die Verfolgungsjagd in der Nacht auf den 21. April, bei der ein 27-jähriger Bekannter von ihm am Beifahrersitz gesessen war, nicht mehr genau erinnern. Er wisse nur mehr, dass er Angst vor einer Polizeikontrolle gehabt habe - wohl weil er 1,34 Promille Alkohol intus hatte. Als er kontrolliert werden sollte, stieg er aufs Gas und fuhr von Bayern bis ins oberösterreichische Innviertel. Er raste mit über 100 km/h durch Ortschaften und mit 160 Sachen über Freilandstraßen.
Weil er sich selbst von Schüssen auf die Reifen nicht stoppen ließ, errichtete die oö. Polizei zwei Straßensperren mit Fahrzeugen: Die erste in Altheim durchbrach er und fuhr direkt auf einen Beamten zu, der gerade noch zur Seite springen konnte und dadurch unverletzt blieb. Die zweite Sperre in Weng umfuhr er, indem er den Weg über eine Böschung nahm. In Mauerkirchen (Bezirk Braunau) gelang es schließlich doch, ihn zu überholen und auszubremsen.
Der bisher unbescholtene Angeklagte war geständig. Glücklicherweise seien keine Menschen zu Schaden gekommen, sagte der Staatsanwalt. Allerdings wurde bei der Polizeiaktion ein Reh überfahren und beim Durchbrechen der Straßensperre ein Fahrzeug schwer beschädigt. Der 26-Jährige wurde wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, Gefährdung der körperlichen Sicherheit und schwerer Sachbeschädigung zu sechs Monaten bedingt verurteilt. Der Spruch ist bereits rechtskräftig.