34-jähriger Deutscher in Vorarlberg nach dem Verbotsgesetz verurteilt

Feldkirch (APA) - Ein 34-jähriger Arbeiter ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu zehn ...

Feldkirch (APA) - Ein 34-jähriger Arbeiter ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu zehn Monaten bedingter Haft sowie 7.500 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte sowohl einschlägige Nachrichten per WhatsApp verschickt als auch entsprechende Gegenstände in seiner Wohnung sichtbar aufgestellt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die verbotenen Handlungen waren laut Anklage allesamt dazu geeignet den Nationalsozialismus zu verharmlosen und erstreckten sich über ein Jahr. Insgesamt waren es vier Punkte, die dem Ostdeutschen von der Staatsanwaltschaft Feldkirch vorgeworfen wurden. Zum einen ging es um die Weiterleitung von zwei WhatsApp-Nachrichten: In der ersten waren Mützen mit Hakenkreuz und Totenköpfen zu sehen, dazu der Text: „Liebe Flüchtlinge, an diesen Mützen erkennen Sie Ihren Sachbearbeiter“. Die zweite Nachricht zeigte einen als Hitler verkleideten Schauspieler in der Badewanne sitzend, dazu das Wort: „Heilbad“.

Die Punkte drei und vier betrafen das Aufstellen beziehungsweise das Präsentieren von einschlägigen Gegenständen in seiner Wohnung im Vorarlberger Unterland. Im Vorraum seiner Wohnung standen sowohl eine Flasche Bier mit einem Bild von Adolf Hitler als Emblem wie auch ein eingerahmtes Bild eines Reichsadlers mit Hakenkreuz. Dieses hatte der Angeklagte aus dem Internet heruntergeladen.

Der 34-Jährige spielte im Verfahren seine Handlungen als Spaß herunter und räumte ein, dass er zu wenig nachgedacht habe. Es sei ihm nie darum gegangen, Propaganda für den Nationalsozialismus machen zu wollen. In Wirklichkeit - so seine Verantwortung - finde er, dass die damalige Zeit „Scheiße“ gewesen sei. Doch er betonte, dass es eben auch ein Stück Geschichte sei. Als Kind seien in seiner Heimat - der ehemaligen DDR - NS-Symbole allgegenwärtig gewesen.

Die Geschworenen befanden den Mann in drei der vier Punkte für schuldig. Lediglich für die Angelegenheit mit dem „Heilbad“ ergab sich aufgrund von Stimmengleichheit der Geschworenen (4:4) ein Freispruch. Als Strafe wurde eine bedingte Haft von zehn Monaten sowie eine unbedingte Geldstrafe von 7.500 Euro als der Tat angemessen festgesetzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.