Bootsunfall am Wörthersee - „profil“: Aktenvermerk über Weisung
Wien/Klagenfurt (APA) - Zu dem Bootsunfall am Wörthersee, bei dem ein 44-jähriger Niederösterreicher starb, gibt es einen Aktenvermerk des L...
Wien/Klagenfurt (APA) - Zu dem Bootsunfall am Wörthersee, bei dem ein 44-jähriger Niederösterreicher starb, gibt es einen Aktenvermerk des Landeskriminalamts Kärnten über eine „Ministerweisung“, berichtet das Nachrichtenmagazin „profil“ in einer Vorabmeldung. Der damals alkoholisierte Bootslenker sei ein Bekannter von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP). Die Landespolizeidirektion spricht von einem „Missverständnis“.
Das „profil“ veröffentlicht in der Montag erscheinenden Ausgabe einen Eintrag aus der „Dienstdokumentation“ des LKA Kärnten. Demnach informierte ein diensthabender Oberst der Landespolizeidirektion Kärnten das LKA am 2. Juni um 22.30 Uhr telefonisch, „dass über Ministerweisung und mittelbar über Weisung der LPD-Direktorin der Vorfall bezüglich des seit den Nachmittagsstunden am Wörthersee vermissten (...) direkt vom LKA zu übernehmen sei“. Weiters sollte „jegliche Pressearbeit“ an die LPD-Pressestelle übertragen und seitens der lokal zuständigen Polizeiinspektion Reifnitz „keine weitere Berichterstattung“ mehr erfolgen.
Das Innenministerium wollte sich dazu, schreibt „profil“ in einer Aussendung vom Samstag, nicht äußern und verwies auf das Büro von Kärntens Landespolizeidirektorin Michaela Kohlweiß. LPD-Sprecher Rainer Dionisio reagierte schriftlich. In einer Stellungnahme schrieb er, es handle sich um ein „Missverständnis in der Kommunikation zwischen dem damals diensthabenden Offizier vom Dienst und dem im Landeskriminalamt Dauerdienst versehenden Beamten“. Sobotka hatte schon im Juni, angesprochen auf angebliche Interventionen, gegenüber der „Kleinen Zeitung“ erklärt: „Seitens des Ministeriums greifen wir ohnehin nie in ein Verfahren ein.“
Bei dem Bootsunfall Anfang Juni war ein 44 Jahre alter Unternehmer aus Niederösterreich ums Leben gekommen. Laut einem vor zwei Wochen von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Gutachten ist er in die Schiffsschraube des Motorbootes geraten, von dem er gefallen war. Gelenkt hatte das Boot ein gleichaltriger Niederösterreicher aus dem Waldviertel. Er wird von der Staatsanwaltschaft - die wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung ermittelt - als Beschuldigter (neben dem 32-jährigen Bootsführer) geführt, er war zum Unfallzeitpunkt alkoholisiert, die Untersuchung ergab knapp 1,2 Promille. Nach dem Obduktionsergebnis ist mit einem Strafverfahren zu rechnen, dem Niederösterreicher drohen im Fall einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft.