Brexit-Minister nennt EU-Kritik an Briten-Vorgehen albern
London (APA/Reuters) - Brexit-Minister David Davis hat die Kritik der EU-Kommission am britischen Vorgehen bei den Austrittsverhandlungen zu...
London (APA/Reuters) - Brexit-Minister David Davis hat die Kritik der EU-Kommission am britischen Vorgehen bei den Austrittsverhandlungen zurückgewiesen. Die Kommission sehe schon ein wenig albern aus, wenn sie sage, bei den bisherigen Verhandlungen sei nichts geschafft worden, sagte der britische Chefunterhändler am Sonntag der BBC.
Er werde nicht zulassen, dass die EU sein Land unter Zeitdruck setze, um Großbritannien zu beeinflussen. EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger sagte, die EU erwarte, dass Großbritannien bis vier Jahre nach dem geplanten Austritt noch Gelder nach Brüssel überweise. Davis nannte Zahlungen auch nach dem Austrittsjahr 2019 wahrscheinlich. Die Summen würden aber nicht sehr hoch sein.
Nach der dritten Runde der Verhandlungen in der vergangenen Woche hatte EU-Chefunterhändler Michel Barnier erklärt, es habe bei den wichtigsten Themen keine signifikanten Fortschritte gegeben. Bei dem aktuellen Tempo sei man weit davon entfernt, Gespräche über einen Freihandelsvertrag aufzunehmen. Die britische Regierung wünscht sich den Beginn solcher Gespräche im Oktober.
Barnier will die Bedingungen des Austritts im Herbst 2018 festgezurrt haben, damit alle EU-Staaten den Vertrag bis zum Brexit-Tag am 29. März 2019 ratifizieren können. Für eine Verlängerung der Frist muss Großbritannien laut EU-Verträgen die Zustimmung aller 27 Partner bekommen.
Der deutsche EU-Kommissar Oettinger sagte der „Welt am Sonntag“, die EU erwarte, dass sich die Briten an einmal gegebene Zusagen hielten. „Sie müssen ihre finanziellen Verpflichtungen bis Ende 2020 in vollem Umfang erfüllen und bis zum Jahr 2023 weiter Zahlungen an die EU leisten.“ Ohne eine „weitgehende Klärung der Grundsatzfragen“ werde es kein Handelsabkommen mit London geben. „Das ist glasklar. Wir haben in dieser Frage keinen Spielraum und werden nicht wackeln.“
Zu den Grundsatzfragen zählten die britischen Finanzverpflichtungen und die Rechte der EU-Bürger in Großbritannien nach dem Brexit sowie der künftige Status der Grenze zwischen Nordirland und der Republik Irland.