AK-Kritik an Vollzug von Meldegesetz
7000 ausländische Arbeitnehmer verfügen laut Arbeiterkammer in Tirol über eine E-Card, sind allerdings nicht hier gemeldet.
Innsbruck –Einen Anstieg bei Schein- bzw. Falschmeldungen ortet die Arbeiterkammer (AK) Tirol im Bezug auf das Meldegesetz. Denn eigentlich muss sich jemand, der in einer Wohnung Unterkunft nimmt, innerhalb von drei Tagen bei der Meldebehörde anmelden. Für die Anmeldung sind der vollständig ausgefüllte Meldezettel und öffentliche Urkunden erforderlich, aus denen die Identitätsdaten des Unterkunftnehmers klar hervorgehen.
Dies entspreche auch der ursprünglichen Intention des Gesetzes, durch das die Erfüllung der Meldepflicht und die Qualität der Daten sichergestellt werden soll, betont die Arbeiterkammer in einer Aussendung. Gerade die Gesetzesnovelle aus dem Jahr 1991 lege den Fokus auf die Bekämpfung der Scheinmeldungen und der illegalen Unterkunftnahme, soll die Kontrollmöglichkeiten verstärken sowie den Unterkunftgeber verstärkt in die Pflicht nehmen. Trotz dieser Grundlagen sei nicht nur ein starker Anstieg der Nicht-Meldungen zu verzeichnen, sondern lasse sich auch eine gewisse Systematik beobachten: Bei der Anmeldung zur Sozialversicherung geben zahlreiche aus EU-Ländern stammende Arbeitnehmer nur ihre ausländische Adresse an. Die Folge laut AK ist, dass sich eine erhebliche Zahl ausländischer Arbeitnehmer über Monate hinweg in Österreich aufhält, zum Teil vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Unterkünfte bezieht und darüber offenbar melderechtlich keine Dokumentation erfolgt.
Konkret seien es laufend etwa 7000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht im Bundesland gemeldet sind und über keinen regulären Wohnsitz – sehr wohl aber über eine E-Card verfügen. Diese lockere Handhabung des Meldegesetzes könne zu beträchtlichen Nachteilen sowohl für die Betroffenen als auch für das Land Tirol selbst führen. Die AK Tirol verlangt daher von Bund und Land ein rigoroses Vorgehen bei Scheinanmeldungen und illegaler Unterkunftnahme.
Laut Auskunft der Tiroler Gebietskrankenkasse komme es in Tirol vor allem bedingt durch den Tourismus und die vielen Saisonbetriebe zu einer hohen An- und Abmelderate, verbunden mit häufigen Adresswechseln der vielen „ausländischen“ Arbeitnehmer. Dabei passiere es häufig, dass der Dienstgeber seiner regulären sozialversicherungsrechtlichen Meldepflicht nachkommt, der Gastarbeiter jedoch seinen neuen Wohnsitz noch nicht bei der Gemeinde gemeldet hat. (TT)