KRAGES-Entlassungen: Schnedl will nur redundante Daten gelöscht haben

Wiener Neustadt/Eisenstadt (APA) - Der dritte Prozesstag um die Entlassung des früheren Geschäftsführers der KRAGES (Burgenländische Kranken...

Wiener Neustadt/Eisenstadt (APA) - Der dritte Prozesstag um die Entlassung des früheren Geschäftsführers der KRAGES (Burgenländische Krankenanstalten-Gesellschaft m.b.H.), Rene Schnedl, hat sich Dienstagvormittag unter anderem um die Löschung von Daten am Laptop Schnedls gedreht. Der Ex-KRAGES-Chef stritt bei der Verhandlung am Arbeits- und Sozialgericht Wiener Neustadt erneut ab, Daten unwiderruflich gelöscht zu haben.

Nach Ansicht der KRAGES soll der Ex-Geschäftsführer kurz vor seiner Entlassung diese irreparabel gelöscht haben, ohne dass sie in der Form am Server des Unternehmens gespeichert wären. Schnedl erklärte dazu, dass er auf seinem Laptop nur „redundante“ Daten entfernt habe, welche doppelt vorhanden gewesen wären oder keine Relevanz mehr gehabt hätten.

Die Dateien wären allerdings nicht verloren, sondern nach wie vor auf den Servern der KRAGES vorhanden und könnten auch wiederhergestellt werden. Er habe diese überhaupt nur auf seinen Computer kopiert, um angesichts der steigenden Anzahl von Anfragen jederzeit Auskunft geben zu können.

Schnedl - er bestreitet derzeit seinen Lebensunterhalt als Radiologietechnologe und als nebenberuflich Lehrender an zwei Fachhochschulen - gab an, zum Zeitpunkt der Due Diligence Prüfung der KRAGES (im Laufe dieser war es zur Entlassung gekommen, Anm.) weder mit einer Abberufung noch einer Entlassung, in der Form wie sie schließlich stattgefunden hatte, gerechnet zu haben. Er habe jedoch damals gemerkt, dass sich der Druck erhöht habe. Es wären viele Schreiben zu beantworten gewesen. Weiters sei bereits bekannt gewesen, das es „Schwierigkeiten“ zwischen den Ansichten der KRAGES und jenen des Eigentümers gegeben habe.

Dass er bei der Prüfung die Herausgabe von Unterlagen verhindert habe, habe an der seiner Ansicht nach fehlenden Legitimation für die Überprüfung gelegen. Informationen über den Inhalt der Prüfung hätte er trotz Nachfragens nicht erhalten.

Thema war auch der Vertrag bezüglich MRT-Untersuchungen im Krankenhaus Oberwart. Die Rechtsvertretung der Krankenanstalten Gesellschaft wirft Schnedl vor, dass hier die Schwelle für eine Direktvergabe überschritten worden wäre. Die Vergabe hätte somit wahrscheinlich einer europaweiten Ausschreibung bedurft. Laut dem Ex-Geschäftsführer war nicht zu erwarten gewesen, dass die Summe nach der Vergaberichtlinie überschritten werde. In so einem Fall hätte ihn die Finanzdirektion darauf hinweisen müssen. Zudem hätte es „Verträge in Millionenhöhe“ gegeben, bei denen er keine Ausschreibung gesehen hätte.

Die Richterin hatte zu Verhandlungsbeginn erneut auf die Möglichkeit eines außergerichtlichen Vergleichs hingewiesen. Schnedls Anwältin Gerda Mahler-Hutter erklärte dazu, dass man zu Gesprächen bereit sei. Es sei aber „niemand an uns herangetreten“.