Von Bruder in Wien getötete Afghanin war deutlich älter als 14

Wien (APA) - Das am 18. September 2017 in Wien-Favoriten vom älteren Bruder erstochene, angeblich 14 Jahre alte Mädchen mit afghanischen Wur...

Wien (APA) - Das am 18. September 2017 in Wien-Favoriten vom älteren Bruder erstochene, angeblich 14 Jahre alte Mädchen mit afghanischen Wurzeln war in Wahrheit deutlich älter. Das haben medizinische Untersuchungen der Leiche ergeben. Einem Gutachten zufolge war die Getötete keinesfalls jünger als 16, sondern mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bereits 17 oder 18 Jahre alt.

Dass der Staatsanwaltschaft Wien eine Expertise hinsichtlich des Alters der gewaltsam ums Leben Gekommenen vorliegt, bestätigte am Mittwoch Behördensprecherin Nina Bussek der APA. Zum Inhalt gab sich Bussek aus strafprozessrechtlichen Gründen bedeckt. Klar ist allerdings, dass die neuen Erkenntnisse Auswirkungen auf das Ermittlungsverfahren gegen den mutmaßlichen Täter haben werden, der wegen Mordverdachts in U-Haft sitzt.

Der Bruder des Mädchens, der diese mit zahlreichen Messerstichen in der Puchsbaumgasse vorsätzlich getötet haben soll, behauptet, 18 Jahre alt zu sein. Die in diesem Fall ermittelnden Kriminalisten hatten an seinem vorgeblichen Geburtsdatum - 1. Jänner 1999 - von Anfang an Zweifel. Der Bursch soll äußerlich wie Mitte 20 wirken. Wäre er älter als 21, hätte dies bei einer Anklageerhebung und allfälligen Verurteilung entscheidende Bedeutung für die Straffrage: Er wäre dann nicht mehr als junger Erwachsener anzusehen, das Jugendgerichtsgesetz (JGG) käme für ihn nicht mehr in Betracht. Statt einer Strafe von maximal 15 Jahren müsste er bei einem Schuldspruch wegen Mordes mit zehn bis 20 Jahren oder gar lebenslang rechnen.

Die Justiz will nun sein Alter abklären und feststellen lassen, ob der Verdächtige längst erwachsen und dementsprechend zu behandeln ist. Seine Verteidigerin hat sich allerdings dem Vernehmen nach mit körperlichen Untersuchungen des Mordverdächtigen nicht einverstanden erklärt, weshalb nun das Wiener Oberlandesgericht (OLG) entscheiden muss, ob diese zulässig sind.

Experten gehen davon aus, dass der junge Mann ohne seine Zustimmung jedenfalls keinen ionisierenden Strahlen ausgesetzt werden darf. Sehr wohl zulässig könnte aber eine Magnetresonanztomografie sein, da dabei keine Strahlenbelastung entsteht. Aus der anthropologischen Begutachtung der Handwurzelknochen und des Kiefers würden sich ebenfalls Rückschlüsse auf das Alter ziehen lassen.

Der vorgeblich 18-Jährige war seinerzeit mit seinen Eltern über Pakistan nach Österreich geflüchtet. Interessanterweise hatten schon auf der ersten Fluchtstation die dortigen Behörden die den Sohn betreffenden Altersangaben bezweifelt. Der Bursch soll deshalb in Islamabad sogar geröntgt worden sein.