Zirl will keinen Rechtsstreit rund um altes Bürgerservice
Ein Gutachten sieht diverse Mängel bei früheren Bürgerservice-Räumen. Der Bauträger verweist auf nachträgliche Umbauten durch die Gemeinde.
Zirl –Wie soll es mit den ehemaligen Bürgerservice-Räumlichkeiten der Marktgemeinde Zirl in der „Max“-Passage weitergehen? Mit dieser delikaten Frage setzte sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung auseinander.
Die Gemeinde hatte die Räume im neuen Dorfzentrum „Max“ 2014, unter BM Josef Kreiser (Zirl Aktiv), um 250.000 Euro von der DZZ – Dorfzentrum Zirl GmbH angekauft. Doch schon ab der Besiedlung im Herbst 2015 hätten sich die Mitarbeiter regelmäßig über die Licht- und Belüftungssituation beschwert und auf gehäufte Krankenstände verwiesen, fasste BM Thomas Öfner (Für Zirl) zusammen. Nach der Vorprüfung eines Gutachters ließ Öfner das Bürgerservice im November 2016 räumen, es übersiedelte „ums Eck“ in die Bühelstraße.
Der Gemeinderat beschloss in der Folge, die Räume wieder zu veräußern – was bisher nicht gelungen ist. Öfner beauftragte erneut eine Prüfung, ob die Räume für eine Nutzung durch die Gemeinde oder Private geeignet sind. Das nun vorliegende Gutachten zeigt insgesamt sieben Mängel auf, die meisten werden als „behebbar“ klassifiziert. Aber: Die Beleuchtungssituation entspreche laut Gutachter nicht den rechtlichen Voraussetzungen, um dort dauerhaft Arbeitsplätze unterzubringen.
GV Rainer Schöpf (Zirl Aktiv) plädierte in der Sitzung klar dafür, mit dem Bauträger eine partnerschaftliche Lösung anzustreben. Der Ausgang eines etwaigen Rechtsstreits sei „völlig offen“ – und „wir hätten vor Gericht einen schweren Stand“: Schließlich habe die Gemeinde selbst nachträglich Umbauten an der Anlage vornehmen lassen. „Ein paar Punkte sind vom Verkäufer sicher im Zuge der Gewährleistung nachzubessern, der Rest trifft die Gemeinde selbst.“
Für GV Hermann Stolze (Frischer Wind und Grüne) wäre hingegen eine Rückabwicklung des Ankaufs denkbar: „Wir haben einen Stier gekauft und einen Ochsen bekommen – und können das Objekt auch nicht weiterverwerten.“
Doch auch Öfner rät von einem Rechtsstreit im Sinne eines Rückzugs vom Vertrag ab, die rechtliche Basis sei dafür „sehr dünn“. Zugleich habe die Gemeinde aber Räume angekauft, die für Arbeitsplätze „höchst problematisch“ seien. Öfner will mit den Verkäufern daher nun alle Gutachten und Stellungnahmen „offen bereden“, die Mängelliste durchgehen und auch nochmals über einen Verjährungsverzicht verhandeln.
Laut Wolfgang Hütter, mit Hannes Unterluggauer Geschäftsführer der DZZ, haben die ersten Gespräche bereits stattgefunden, er ist „von einer einvernehmlichen Lösung überzeugt“. Hütter stellt aber klar, dass die DZZ als Bauträger ein „behördlich genehmigtes, von Arbeitsinspektorat und Brandschutz freigegebenes Gebäude mängelfrei übergeben“ habe: „Wir haben der Gemeinde genau das geliefert, was sie gekauft hat.“
Grundproblem sei, dass die Planungen der Gemeinde für den Innenausbau erst nach der Übergabe begonnen hätten. Das vom Gutachter aus Brandschutzgründen kritisierte Türportal sei ursprünglich zum Beispiel sehr wohl nach außen aufgehend, also in Fluchtrichtung, montiert gewesen – erst auf Wunsch der Gemeinde sei das geändert worden. Den Umbau der Lüftung sowie die Schaffung einer „Diskretionszone“ und eines Aufenthaltsbereichs – auch hier wurden im Gutachten jeweils Mängel vermerkt – habe die Gemeinde ebenfalls selbst veranlasst, sagt Hütter.
Zudem sei das Gutachten „in manchen Punkten nicht ganz korrekt“. So beziehe sich der Sachverständige in der Beleuchtungsfrage u. a. auf das Tiroler Bedienstetenschutzgesetz: „Aber diesem Gesetz zufolge ist entweder ausreichend Tageslicht oder aber eine ausreichende künstliche Beleuchtung vorgeschrieben.“
Hütter betont jedenfalls: „Sollte sich im Zuge der Überprüfung tatsächlich ein Mangel unsererseits herausstellen, werden wir ihn natürlich sofort beheben.“ (md)