Ab sechstem Lebensjahr vom Wahlonkel missbraucht: Sieben Jahre Haft

Wien (APA) - Weil er einen Buben zwischen dessen sechstem und zwölftem Lebensjahr missbraucht hat, ist ein 73 Jahre alter Pensionist am Mont...

Wien (APA) - Weil er einen Buben zwischen dessen sechstem und zwölftem Lebensjahr missbraucht hat, ist ein 73 Jahre alter Pensionist am Montag am Wiener Landesgericht für Strafsachen zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Mann war Taufpate und eine Art Ersatzvater für das Kind. Er überließ den Buben auch einem Bekannten, der sich ebenfalls an dem Unmündigen verging.

Der 73-Jährige war mit der Mutter des Buben eng befreundet. Ab Sommer 2000 begann für jenen ein jahrelanges Martyrium. Sein offenbar pädophil veranlagter Wahlonkel - 1993 wurde der seinerzeit als Erzieher in einem Internat tätige Mann erstmals wegen sexueller Handlungen mit Unmündigen verurteilt - begann sich an ihm zu vergreifen. Wenn die Mutter nachts arbeiten musste und ihn gebeten hatte, auf ihren Sohn aufzupassen, nutzte der Mann die Gelegenheiten, um sich auf Kosten des Buben zu befriedigen.

Neben sexuellen Handlungen, zu denen der Volksschüler laut Anklage teilweise mit Gewalt gezwungen wurde, musste das Kind Inszenierungen mit einer Sex-Puppe über sich ergehen lassen. So stellte der Wahlonkel eine Hochzeit zwischen der Gummipuppe und dem Buben nach, wobei der Mann das Geschehen filmte. Er fertigte auch kinderpornografisches Material an. Im Durchschnitt wurde der Schüler bis zum Sommer 2006 zwei Mal monatlich von seinem väterlich Vertrauten missbraucht.

Der 73-Jährige überließ den Buben außerdem einem langjährigen, ebenfalls pädophil veranlagten Bekannten. Zwei Mal verging sich der nunmehr 68-Jährige an dem Buben, wobei er diesem im Anschluss jeweils 20 Schilling überreichte. Um „das Einverständnis zu belohnen“ bzw. „mein Gewissen zu beruhigen“, wie der Mitangeklagte im Grauen Haus einem Schöffensenat (Vorsitz: Claudia Geiler) offenbarte. Der geständige Mittäter erhielt zwei Jahre Haft, davon fünf Monate unbedingt.

Der Hauptangeklagte gab grundsätzlich die ihm zur Last gelegten Handlungen zu, behauptete jedoch, Gewalt wäre nie im Spiel gewesen. „Es tut mir leid, die ganze Sache. Es wird sicher nicht mehr vorkommen, weil ich jetzt in einem Alter bin, wo ich an solchen Sachen kein Interesse mehr habe“, meinte der 73-Jährige. Im Jahr 2002 war er erstmals wegen sexueller Vergehen zulasten des betreffenden Buben zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt worden. Nachdem er aus dem Gefängnis entlassen wurde, hatte er ungerührt mit den Missbrauchshandlungen fortgesetzt.

Bei dem Betroffenen hatte das Erlebte gravierende psychische Folgen, die einer Körperverletzung gleichkommen und damit schweren Dauerfolgen gleichzusetzen sind. Wie in einem psychiatrischen Gutachten festgestellt wurde, hat der inzwischen 23-Jährige eine Anpassungsstörung und eine dauerhafte Persönlichkeitsentwicklungsstörung entwickelt. Außerdem leidet er an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Der in seiner Kindheit missbrauchte junge Mann erstattete erst Anfang des heurigen Jahres Anzeige, nachdem der 73-Jährige wieder Kontakt mit seiner Familie aufgenommen hatte und so tat, als wäre in der Vergangenheit nichts geschehen.

Die Rechtsvertreterin des jungen Mannes, Irene Oberschlick, machte in der Verhandlung als Privatbeteiligten-Vertreterin Schadenersatz und Schmerzengeld in Höhe von knapp 106.000 Euro geltend. Am Ende bekam sie 25.000 Euro zugesprochen. Mit dem Rest wurde Oberschlick auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Beide Männer erbaten Bedenkzeit, Staatsanwältin Andrea Kain gab daraufhin keine Erklärung ab.