Linzerin tötete Lebensgefährten mit Messer: Es bleibt bei 15 Jahren

Linz (APA) - Bei einer 41-jährigen Linzerin, die in der Nacht auf den 2. Juli 2016 stark betrunken in Linz ihren Freund erstochen hat, bleib...

Linz (APA) - Bei einer 41-jährigen Linzerin, die in der Nacht auf den 2. Juli 2016 stark betrunken in Linz ihren Freund erstochen hat, bleibt es beim Schuldspruch wegen Mordes und der Verurteilung zu 15 Jahren Haft. Der Oberste Gerichtshof lehnte eine Nichtigkeitsbeschwerde und das Oberlandesgericht am Montag eine Berufung gegen das Strafausmaß ab.

In der Nacht auf den 2. Juli des Vorjahres versetzte die Frau - mit 1,96 Promille sowie etlichen Medikamenten intus - ihrem ebenfalls stark betrunkenen Lebensgefährten mit einem Küchenmesse einen Stich in die Brust. Er verblutete noch an Ort und Stelle. Die Angeklagte sagte im Prozess im Juni in Linz, sie könne sich nicht erinnern. Sie gehe aber davon aus, dass sie sich mit dem Messer selbst verletzen wollte, er versucht habe, ihr die Klinge zu entreißen und es bei dem Gerangel zu dem tödlichen Stich gekommen sei. Ihr Verteidiger Andreas Mauhart plädierte auf fahrlässige Tötung.

Doch die Geschworenen sahen einstimmig den Tatbestand des Mordes erfüllt. Der Oberste Gerichtshof bestätigte diesen Schuldspruch. Der Angeklagten war die dafür verhängte Strafe von 15 Jahren zu hoch, der Staatsanwaltschaft zu niedrig, darum beriefen beide. Das Oberlandesgericht wertete in der Verhandlung Montagnachmittag die mildernden Umstände höher als das Landesgericht, dafür sah es aber auch im Ersturteil nicht berücksichtigte erschwerende. Deshalb blieb es beim bisherigen Strafausmaß. Die Angeklagte, die zuvor noch betont hatte, dass ihr die Tat „total leid“ tut, nahm es äußerlich ungerührt zur Kenntnis.