47-Jähriger schoss Bekannten an: Zweiter Prozesstag in Wr. Neustadt
Wiener Neustadt (APA) - Versuchten Mord legt die Staatsanwaltschaft einem 47-Jährigen zur Last, der am Dienstag in Wiener Neustadt vor Geric...
Wiener Neustadt (APA) - Versuchten Mord legt die Staatsanwaltschaft einem 47-Jährigen zur Last, der am Dienstag in Wiener Neustadt vor Gericht stand. Er soll im Streit um die Bezahlung von Tischlerarbeiten zur Waffe gegriffen und einen 34-Jährigen angeschossen haben. Zu Verhandlungsbeginn im Oktober verantwortete er sich damit, Angst vor dem „tobenden“ Bekannten gehabt zu haben. Ein Urteil wurde heute erwartet.
Schauplatz der Tat war die einsam gelegene Werkstatt des Angeklagten, eines unbescholtenen dreifachen Familienvaters, der sich - nach krankheitsbedingter Pensionierung - etwas dazu verdiente, um finanziell über die Runden zu kommen. Das spätere Opfer war an jenem Abend im Jänner hingefahren, ließ seine Lebensgefährtin im Auto warten und betrat die Hütte, wo es zu einer heftigen Auseinandersetzung kam. Statt ihn zu entlohnen, habe der 34-Jährige seinerseits Geldforderungen gestellt und auch gedroht, ihm die Hütte anzuzünden, sagte der Beschuldigte. Er habe sich gefürchtet. Um den Bekannten hinaus zu drängen, nahm er einen Revolver aus der Lade und schoss an ihm vorbei.
Als der Mann dann von außen mit der Faust gegen die Tür boxte und die oberhalb angebrachte Videokamera herunterreißen wollte, habe sein Mandant dies durch einen gezielten Schuss durch die Tür verhindern wollen, sah der Verteidiger einen Hinweis auf Körperverletzung oder auch Notwehr. Das Projektil durchschlug Türblatt sowie Glaselement und blieb im Unterarm des Opfers in der Elle stecken.
Beim Prozessauftakt hatte sich der 34-Jährige noch in Rehabilitation befunden, am Dienstag trat er nun in den Zeugenstand. Wie er den Angeklagten, den er dann mit Arbeiten beauftragte, kennengelernt hatte, wisse er gar nicht mehr. Jedenfalls habe dieser in seiner Werkstatt im Bezirk Wiener Neustadt Elektroarbeiten durchgeführt und Zwischenwände aufgestellt. Er habe ihm zwischendurch auf seinen Wunsch hin immer wieder Geld gegeben und hätte ihm zum Abschluss noch einen Bonus gezahlt, meinte der Zeuge und erklärte, dem Angeklagten entgegen dessen Darstellung keinen Revolver überlassen zu haben.
Am 11. Jänner wollte er den 47-Jährigen, mit dem er nie Probleme gehabt hatte, auffordern, die Arbeiten endlich fertigzustellen. Wirklich diskutiert habe man gar nicht, schwächte der Zeuge die Auseinandersetzung ab und wies zurück, im Zorn einen Fernseher heruntergerissen zu haben. Plötzlich sei der 47-Jährige aufgesprungen, habe den Revolver gezogen und an ihm vorgeschossen. „Ich dachte zuerst ja gar nicht, dass die Waffe scharf ist“, schilderte der Zeuge seinen Schrecken. Als das Ganze also eskalierte und der 47-Jährige ihn aus dem Raum schubste, habe er im Freien noch drei Mal in die Luft geschossen.
Dann der Treffer durch die Tür hindurch: „Es war ein Riesenglück, dass er mich nicht erschossen hat.“ Wobei Glück relativ sei, verwies das Opfer auf sieben Operationen, längere Arbeitsunfähigkeit und massive gesundheitliche Probleme seit dem Vorfall und forderte 10.000 Euro Schmerzensgeld.
Zunächst habe er keinerlei Schmerz verspürt, aber seine Hand habe so komisch gewackelt, erzählte der 34-Jährige. Als das Adrenalin dann absank, ging es ihm sehr schlecht, und seine Frau brachte ihn ins Spital, wo ihm die Ärzte sagten, dass ein Projektil im Unterarm steckte. Seine „größte Dummheit“ war, im Spital nichts von der Schießerei zu erzählen.