Justizwachebeamter verkaufte Insassen Handys: Prozess in Krems

Krems (APA) - Weil er Häftlingen in der Justizanstalt Krems-Stein Handys verkauft haben soll, ist ein inzwischen suspendierter Justizwachebe...

Krems (APA) - Weil er Häftlingen in der Justizanstalt Krems-Stein Handys verkauft haben soll, ist ein inzwischen suspendierter Justizwachebeamter am Dienstag wegen Missbrauchs der Amtsgewalt vor Gericht gestanden. Seine Ehefrau musste sich wegen Beitragstäterschaft verantworten, zwei Insassen wurde Bestimmung zum Amtsmissbrauch vorgeworfen.

Der 31-Jährige soll der Anklage zufolge als Justizwachebeamter von Dezember 2014 bis Ende April 2016 einem Strafgefangenem zwölf Handys und einem weiteren Häftling vier Mobiltelefone gegen Entgelt überlassen haben, die Abnehmer sollen diese teilweise an andere Insassen weitergegeben haben. Pro Gerät erhielt der Erstangeklagte laut Staatsanwaltschaft 100 bis 1.100 Euro, insgesamt 4.100 Euro - in bar oder per Überweisung. Die Übergabe fand in einem Aufenthaltsraum des Heizhauses statt. Der Mann aus dem Bezirk St. Pölten-Land bekannte sich zu den Vorwürfen schuldig. Die beiden Insassen seien ihm „sympathisch“ gewesen, sagte der 31-Jährige. Seit eineinhalb Jahren ist er suspendiert. Seine 38-jährige Ehefrau gab zu, mehrere Handys angekauft zu haben - vom Schmuggel wusste sie ihrer Aussage zufolge aber nichts.

Der 31-Jährige erzählte laut Staatsanwältin Insassen von den Geldnöten des Ehepaars, in Folge habe er mit den beiden Häftlingen ausgemacht, Handys in das Gefängnis zu schmuggeln. „Dieser Plan ist auch so umgesetzt worden“, erklärte die Vertreterin der Anklagebehörde, die auch auf Telefonprotokolle und belastende Aussagen verwies.

Anfangs besorgte der Erstangeklagte laut eigenen Angaben einem Häftling (29) ein Ladegerät - obwohl er wusste, dass Insassen kein Handy besitzen dürfen. „Er hat mir leidgetan. Er war wie ein Freund für mich“, begründete er den „Freundschaftsdienst“. Später habe der Strafgefangene nach Geräten gefragt, und der 31-Jährige beschaffte ihm diese. Die Vorwürfe bestritt der 29-Jährige - er habe seine Handys von einem anderen Insassen bekommen, sagte er aus. Der gelernte Friseur schilderte außerdem, dass er dem Erstangeklagten einmal die Haare geschnitten habe. Auf Nachfrage habe der Justizwachebeamte gemeint, dass er kein Geld für einen Friseurbesuch habe, erzählte der Häftling, der derzeit wie der 47-jährige Mitangeklagte in der Justizanstalt Graz-Karlau untergebracht ist. Als kurz vor Weihnachten 2015 eine Exekution in Höhe von 900 Euro fällig war, schmuggelte der 31-Jährige im Rucksack Handys für den 47-Jährigen ins Gefängnis. Der angeklagte Häftling gab zu, von Dezember 2015 bis Ende April 2016 zwölf Handys beim 31-Jährigen „bestellt“ zu haben.

Die finanzielle Situation der Familie sei „nie gut“ gewesen, sagte die 38-Jährige, die sich laut ihren Angaben in Privatkonkurs befindet und spielsüchtig war. Die Schwiegermutter habe zum Teil ausgeholfen, so die Mutter von drei Kindern, davon zwei mit ihrem jetzigen Ehemann. Der Verteidiger des Viertangeklagten hielt dem 31-Jährigen mehrere Exekutionsverfahren bzw. Gehaltspfändungen gegen ihn beginnend seit 2006 - zum Teil über mehrere tausend Euro - vor. Seine Frau habe die Finanzen in der Ehe über gehabt, meinte der Beschuldigte dazu.

Die Mobiltelefone kauften der Erstangeklagte und seine Frau am Flohmarkt oder bei Handelsketten. Seiner Partnerin erzählte er, dass sie die Mobiltelefone für Freunde besorgten, die er „in Krems kennengelernt“ habe. Eine Überweisung über Western Union in Höhe von 1.100 Euro ging auf den Namen der 38-Jährigen. Seine Mandantin „hat nicht gewusst, dass ihr Mann diese Mobiltelefone in die Justizanstalt schmuggelt und dort an Häftlinge weitergibt“, sagte der Verteidiger der Frau.

Dem Erstangeklagten wurden zudem Verstöße gegen das Waffengesetz vorgeworfen - er soll ein als Scheckkarte getarntes Messer und ein Teilmantelgeschoss mit Hohlspitz unbefugt besessen haben. Er zeigte sich dazu geständig - mit Ausnahme des Besitzes von Munition, die er offiziell in einem Geschäft gekauft habe. Das Messer habe er handlich gefunden und damit Essen geschnitten, sagte der 31-Jährige. „Ein bisschen unhandlich als Jausenmesser“, meinte der Richter.