Justizwachebeamter verkaufte Insassen Handys: Schuldsprüche in Krems
Krems (APA) - Ein Prozess um Amtsmissbrauch in Krems hat am Dienstag mit vier - nicht rechtskräftigen - Schuldsprüchen geendet. Ein 31-Jähri...
Krems (APA) - Ein Prozess um Amtsmissbrauch in Krems hat am Dienstag mit vier - nicht rechtskräftigen - Schuldsprüchen geendet. Ein 31-Jähriger, der als Justizwachebeamter in Krems-Stein Mobiltelefone an zwei Insassen verkauft hatte, wurde zu 15 Monaten bedingt verurteilt. Seine Ehefrau erhielt als Beitragstäterin sechs Monate bedingt, ein 47-Jähriger ein Jahr und ein 29-Jähriger acht Monate unbedingt.
Der 31-Jährige wurde wegen Missbrauchs der Amtsgewalt und eines Vergehens nach dem Waffengesetz schuldig gesprochen. Da der Mann und seine Frau beide erstmals in Konflikt mit dem Gesetz geraten waren, reiche eine bedingte Freiheitsstrafe aus, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Einen Freispruch gab es für den 31-Jährigen vom angeklagten Besitz eines Teilmantelgeschosses mit Hohlspitz. Wenn er Munition in einem Waffengeschäft kaufe, müsse er davon ausgehen, dass diese zulässig sei, führte der Richter dazu aus.
Der Erstangeklagte habe ein Handy für den 29-jährigen Häftling in die Justizanstalt hineingebracht. Er sei auch aufgefordert worden, weitere drei Mobiltelefone zu beschaffen, was er nicht mehr gemacht habe, sagte der Richter. Der Insasse wurde als Bestimmungstäter und auch wegen Verleumdung verurteilt. Für den 47-Jährigen habe der 31-Jährige zum Teil bestimmte Modelle „auf Bestellung“ besorgt, der Strafgefangene wurde als Beitrags- und Bestimmungstäter schuldig gesprochen. Der Schöffensenat konnte zudem nicht annehmen, dass die Drittangeklagte nicht wusste, wofür diese Handys sind.
„Der Sachverhalt ist absolut klar“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Schlussvortrag. Dass die 38-Jährige vom Schmuggel nicht gewusst haben soll, sei eine „reine Schutzbehauptung“ und „unglaubwürdig“. Das System und die Sicherheit in den Haftanstalten funktioniere nur, wenn man sich auf die Justizwachebeamten verlassen könne. Die Taten des 31-Jährigen würden von „Rücksichtslosigkeit“ zeugen, sie hätten die Sicherheit außen und auch seiner Kollegen gefährdet.
Der Rechtsanwalt des 31-Jährigen sagte, sein Mandant sei so weit „brainwashed“, dass er glaube, eine gute Tat zu tun, wenn er Handys hineinschmuggelt. Er habe nicht erkannt, was er anrichtet und sei vernebelt und liebevoll eingelullt“ vom 47-Jährigen gewesen. Der Verteidiger ersuchte - wie auch der Rechtsbeistand des 47-Jährigen - um eine milde Strafe. Der Anwalt der Ehefrau des Erstangeklagten verwies erneut darauf, dass die 38-Jährige nicht gewusst habe, dass die Handys für Häftlinge bestimmt waren. Der Verteidiger des 29-Jährigen beantragte einen Freispruch für seinen Mandanten.
„Ich habe einen Riesenfehler gemacht“, sagte der 31-Jährige in seinen Schlussworten. Wenn er die Möglichkeit bekomme, „möchte ich eher im medizinischen Bereich tätig werden“. Auch der 47-Jährige räumte vor der Urteilsberatung erneut ein, etwas falsch gemacht zu haben.
Mildernd wirkten sich bei der Strafbemessung die Geständnisse des 31-Jährigen und des 47-Jährigen sowie der bisher ordentliche Lebenswandel des Erstangeklagten und seiner Ehefrau aus. Erschwerend kam etwa beim 31-Jährigen u.a. der mehrfache Amtsmissbrauch hinzu. Die Angeklagten verzichteten auf Rechtsmittel, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Damit sind die Urteile nicht rechtskräftig.