600.000 Euro Schaden bei Einbrüchen: Brüder in Salzburg verurteilt

Salzburg (APA) - Im fortgesetzten Prozess gegen zwei Brüder im Alter von 35 und 30 Jahren aus Bosnien, die laut Anklage Mitglieder einer Ein...

Salzburg (APA) - Im fortgesetzten Prozess gegen zwei Brüder im Alter von 35 und 30 Jahren aus Bosnien, die laut Anklage Mitglieder einer Einbruchsbande waren, sind am Dienstag in Salzburg die Urteile ergangen. Der ältere wurde von vier der 15 vorgeworfenen Fakten freigesprochen. Er bekam eine rechtskräftige Zusatzstrafe von einem Jahr, zehn Monaten und zwei Wochen. Sein Bruder erhielt fünf Monate bedingt.

Dem Urteil zufolge wird dem 35-jährigen Hauptbeschuldigten ein Schaden von 570.000 Euro angelastet. Die Staatsanwaltschaft war noch von einem mehr als 1,3 Millionen Euro hohen Schaden ausgegangen, der bei Einbrüchen in Salzburg, Oberösterreich und Bayern im Zeitraum 2015 und 2016 verursacht worden sei. Den Brüdern wurde gewerbsmäßiger Einbruchsdiebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.

Die Bande hat vor allem Geschäfte, Firmen und Autos ins Visier genommen. Der jüngere Angeklagte, ein Gelegenheitsarbeiter, soll dabei nur eine untergeordnete Rolle gespielt haben. Gegen drei unbekannte Täter wird noch ermittelt, ein weitere Verdächtiger wird gesondert verfolgt.

Der 35-jährige Lkw-Fahrer soll auch bei einem Einbruch in einem Antiquitätengeschäft im März 2016 in der Stadt Salzburg beteiligt gewesen sein. Der Schöffensenat am Landesgericht Salzburg sah den Mann aber nicht als unmittelbaren Täter. Der Bosnier wurde wegen Hehlerei durch Unterstützung des bisher unbekannten Haupttäters aufgrund von Verheimlichen oder Verwerten der gestohlenen Preziosen im Wert von mehr als 300.000 Euro verurteilt. Er wurde heute aus der unbedingten Freiheitsstrafe nach Verbüßung von mehr als zwei Drittel - er befand sich seit 1. Juni 2016 in Untersuchungshaft - bedingt unter einer Probezeit von drei Jahren aus dem Gefängnis entlassen.

Sein 31-jährige Bruder wurde von den angelasteten Fakten großteils freigesprochen. Übrig geblieben sind zwei Auto-Einbruchsdiebstähle als Beitragstäter. Er soll Chauffeur-Dienste geleistet haben. Zudem wurde er wegen Urkundenunterdrückung verurteilt, weil er zwei Kennzeichen entwendet haben soll. Das Urteil von fünf Monaten bedingt ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat drei Tage Bedenkzeit genommen. Der Besitzer des Antiquitätengeschäftes erhielt einen Privatbeteiligten-Zuspruch in Höhe von 228.000 Euro.