47-Jähriger schoss Bekannten an: Fünf Jahre Haft, nicht rechtskräftig
Wiener Neustadt (APA) - Ein 47-Jähriger, der im Jänner in seiner Werkstatt in Wiener Neustadt einen Bekannten (34) im Streit durch einen Sch...
Wiener Neustadt (APA) - Ein 47-Jähriger, der im Jänner in seiner Werkstatt in Wiener Neustadt einen Bekannten (34) im Streit durch einen Schuss in den Unterarm schwer verletzt hatte, ist am Dienstag nicht rechtskräftig zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Anklage hatte auf versuchten Mord gelautet, der Schuldspruch erfolgte aber wegen schwerer Nötigung und absichtlich schwerer Körperverletzung.
Schuldig gesprochen wurde der Mann von dem Geschworenensenat unter dem Richtervorsitz von Birgit Borns zudem wegen Vergehen nach dem Waffengesetz und Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Sein Anwalt und auch die Staatsanwältin gaben keine Erklärung ab.
Die Geschworenen hatten sich mit einer Reihe von Fragen - von Mordversuch über Nötigung und Körperverletzung bis zu Putativnotwehr - auseinandersetzen. Dementsprechend nahm die um 14.30 Uhr begonnene Beratung geraume Zeit in Anspruch.
Der unbescholtene Vater dreier minderjähriger Kinder hatte sich nach krankheitsbedingter Pensionierung etwas dazu verdient, um finanziell über die Runden zu kommen, wie er zum Prozessauftakt im Oktober angab. Bei der Auseinandersetzung ging es um die Bezahlung von Arbeiten. Insgesamt fielen fünf Schüsse. Eine Tötungsabsicht bestritt er - er habe aus Angst vor dem „Tobenden“ zum Revolver gegriffen und an ihm vorgeschossen, um ihn aus der Hütte zu drängen. Als der 34-Jährige dann wenig später noch einmal zurückkam, von draußen gegen die Tür schlug und - wie er auf dem Monitor sehen konnte - nach oben zu der dort angebrachten Überwachungskamera greifen wollte, zielte er auf dessen Hand. Dem Gutachten zufolge ging das Projektil durch die mit Holzplatten verkleidete Glastür hindurch 25 Zentimeter am Kopf des 34-Jährigen vorbei. „Kumm ausse do, i zünd‘ dir die Hüttn an“ soll der 34-Jährige gedroht haben, sagte Verteidiger Ernst Goldsteiner.
Beim ersten Verhandlungstermin am Landesgericht Wiener Neustadt hatte sich das Opfer in Rehabilitation befunden, am Dienstag trat er nun in den Zeugenstand. Der Angeklagte habe in seiner Werkstatt im Bezirk Wiener Neustadt Elektroinstallationen durchgeführt und Zwischenwände aufgestellt, erzählte der 34-Jährige. Er habe ihm zwischendurch immer wieder Geld gegeben und hätte ihm zum Abschluss noch einen Bonus gezahlt, meinte der Zeuge und erklärte, dem Angeklagten entgegen dessen Darstellung keinen Revolver überlassen zu haben.
Am 11. Jänner wollte er den 47-Jährigen, mit dem er zuvor nie Probleme gehabt hatte, auffordern, diese Arbeiten endlich fertigzustellen. Der 34-Jährige sprach von einer „leichten“ Diskussion und bestritt, im Zorn einen Fernseher umgeworfen zu haben. Plötzlich sei der 47-Jährige aufgesprungen, habe den Revolver gezogen und an ihm vorgeschossen. „Ich dachte zuerst ja gar nicht, dass die Waffe scharf ist“, schilderte der Zeuge seinen Schrecken. Als das Ganze also eskalierte und er aus dem Raum geschubst wurde, habe der 47-Jährige im Freien noch drei Mal in die Luft geschossen.
Dann der Treffer durch die Tür hindurch: „Es war ein Riesenglück, dass er mich nicht erschossen hat.“ Wobei Glück relativ sei, verwies das Opfer auf sieben Operationen, längere Arbeitsunfähigkeit und massive gesundheitliche Probleme seit dem Vorfall. Zunächst habe er keinen Schmerz verspürt, aber seine Hand habe so komisch gewackelt, erzählte der 34-Jährige. Als das Adrenalin dann absank, ging es ihm sehr schlecht, und seine Frau brachte ihn ins Spital, wo ihm die Ärzte sagten, dass ein Projektil im Unterarm steckte. Seine „größte Dummheit“ war, im Spital nichts von der Schießerei zu erzählen.