Universitäten brauchen neue Räte

Wien (APA) - Die Universitäten brauchen demnächst neue Räte. Die Amtsperioden der 140 Universitätsräte enden Ende Februar - bis dahin muss d...

Wien (APA) - Die Universitäten brauchen demnächst neue Räte. Die Amtsperioden der 140 Universitätsräte enden Ende Februar - bis dahin muss die Regierung rund 60 neue Personen bestellen. Bald danach laufen aber schon wichtige Fristen etwa für die Genehmigung der Leistungsvereinbarungsentwürfe ab. Der Präsident der Universitätenkonferenz, Oliver Vitouch, warnt daher gegenüber der APA vor zu langem Abwarten.

Insgesamt müssen an allen 22 Universitäten die Räte neu besetzt werden. Dafür wählen die jeweiligen Senate der Unis zwei, drei oder vier Personen in „ihren“ Rat. Die Regierung nominiert dann (auf Vorschlag des Wissenschaftsministers) pro Uni eine gleich große Anzahl. Alle Rats-Mitglieder einer Uni küren dann zusammen noch eine weitere Person - insgesamt sitzen am Ende also fünf, sieben oder neun Leute im Universitätsrat.

Der Universitätsrat ist in etwa mit dem Aufsichtsrat eines Unternehmens vergleichbar. Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählen die Wahl des Rektors aus einem Dreiervorschlag des Senats, die Genehmigung von Entwicklungsplan, Organisationsplan und Leistungsvereinbarungs-Entwurf der Uni sowie die Zustimmung zum Budgetvoranschlag des Rektorats.

Zu Uni-Räten bestellt werden können Personen, die „in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere der Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft, tätig sind oder waren und auf Grund ihrer hervorragenden Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele und Aufgaben der Universität leisten können“. „Gesperrt“ sind Mitglieder der Bundes- oder einer Landesregierung, Nationalrats- und Bundesratsabgeordnete bzw. Mandatare eines sonstigen allgemeinen Vertretungskörpers und Funktionäre von politischen Parteien bzw. Personen, die in den vergangenen vier Jahren eine dieser Funktionen innehatten. Ebenfalls nicht bestellt werden dürfen Angehörige der betreffenden Universität bzw. Mitarbeiter des Wissenschaftsministeriums sowie Personen, die in den letzten vier Jahren Mitglied des Rektorats der betreffenden Uni waren.

Aus Qualifikationsgründen könne es „zeitlich eng“ werden, betonte Vitouch. Bis Ende April müssen die von Senat und Regierung bestellten Räte eine weitere Person bestellen, einen Vorsitz wählen und außerdem die Entwürfe für die Leistungsvereinbarungen genehmigen. Auf deren Basis werden die Budgets mit dem Ministerium verhandelt. „Das wird schwer zu schaffen sein, wenn man die Räte erst auf den letzten Drücker bestellt. Da die Räte verantwortungsvolle Positionen in der Gesellschaft bekleiden müssen, werden sie sich nicht von einer Woche auf die andere auf Termine für ihre Sitzungen verständigen können.“

Die Nominierungen der Senate werden in dieser Woche abgeschlossen, anschließend wäre die Regierung am Zug. Den Unis sei dabei zunächst signalisiert worden, dass aufgrund des nicht abschätzbaren Zeitrahmens der Regierungsbildung noch die „alte“ Regierung die Bestellungen vornimmt, so Vitouch. Mittlerweile gehe er aber nicht mehr davon aus. Auf APA-Anfrage hieß es aus dem Wissenschaftsministerium auch, dass die Nominierungen von der künftigen Regierung vorgenommen werden.

Bei den Räten gibt es übrigens einige Neuerungen: Erstmals müssen Senate und Regierung grundsätzlich eine 50-prozentige Frauenquote einhalten (bisher 40 Prozent). Ansonsten könnte der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen die unrichtige Zusammensetzung des Organs beeinspruchen.

Außerdem dürfen die Universitätsräte künftig nicht mehr vollkommen frei über die Höhe ihrer Vergütung entscheiden. Stattdessen wird für einfache Ratsmitglieder eine Höchstgrenze von 1.000 Euro im Monat eingeführt, Vorsitzende werden mit höchstens 1.500 Euro entlohnt.