Causa Seisenbacher: Ex-Sportler legte erneut Rechtsmittel ein
Kiew/Wien (APA) - Der österreichische Ex-Judoka Peter Seisenbacher hat am Montag erneut Rechtsmittel gegen einen Bescheid der ukrainischen M...
Kiew/Wien (APA) - Der österreichische Ex-Judoka Peter Seisenbacher hat am Montag erneut Rechtsmittel gegen einen Bescheid der ukrainischen Migrationsbehörde (DMS) eingelegt, die ihn zuvor wegen Verstößen gegen das ukrainische Fremdenrecht zum Verlassen des Landes bis 12. Oktober aufgefordert hatte. Dies geht aus Informationen hervor, die am Dienstag in der ukrainischen Gerichtsdatenbank veröffentlicht wurden.
Nachdem das Kiewer Verwaltungsgericht einen diesbezüglichen Antrag Seisenbachers am 25. Oktober wegen Nichtzuständigkeit des Gerichts zurückgewiesen und deshalb in der Sache auch nicht behandelt hatte, brachte der Österreicher seinen Antrag nunmehr am 6. November beim Gericht des Kiewer Schewtschenko-Bezirks ein. Als Resultat eines computerisierten Auswahlverfahrens ist der stellvertretende Leiter des Bezirksgerichts für den Antrag zuständig, Verhandlungstermine liegen bisher keine vor.
Konkret will der Doppel-Olympiasieger im Verwaltungsverfahren den am 6. Oktober erlassenen Bescheid der Migrationsbehörde zur Ausreise innerhalb von fünf Tagen aufheben lassen, dem er nicht gefolgt ist. Laut Gerichtsdatenbank hat die Behörde ihrerseits bisher auf einen möglichen Antrag auf Zwangsdeportation verzichtet. Dieser könnte die Verhängung von Schubhaft nach sich ziehen und müsste letztlich von einem Gericht bestätigt werden.
Die von Österreich begehrte Auslieferung von Seisenbacher war zuvor im Oktober wegen Verjährung in der Ukraine der ihm von der Staatsanwaltschaft Wien vorgeworfenen Sexualdelikte mit Minderjährigen abgelehnt worden. Nachdem seine zwei österreichische Reisepässe von der österreichischen Botschaft in Kiew auf Grundlage einer Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft Tulln annulliert worden sind, verfügt der Ex-Sportler derzeit über keine gültigen Reisedokumente. Seisenbacher, für den die Unschuldsvermutung gilt, kann daher lediglich nach Absprache mit österreichischen Behörden die Ukraine in Richtung Österreich verlassen, wo auf ihn ein Prozess am Landesgericht Wien warten würde.