NR-Wahl - Stichwort: Nationalrat

Wien (APA) - Der Nationalrat, der sich am Donnerstag konstituiert, setzt sich aus 183 Abgeordneten zusammen. Er ist gemeinsam mit dem Bundes...

Wien (APA) - Der Nationalrat, der sich am Donnerstag konstituiert, setzt sich aus 183 Abgeordneten zusammen. Er ist gemeinsam mit dem Bundesrat für die Bundesgesetzgebung verantwortlich und übt wichtige Kontrollfunktionen aus. Er prüft die Arbeit der Regierung durch Anfragen sowie in U-Ausschüssen und kann Regierungsmitgliedern das Vertrauen entziehen und so ihre Amtsenthebung erzwingen.

Mittels Entschließungen können die Abgeordneten politische Anliegen an die Regierung richten. Für die Kontrolle der finanziellen Gebarung der Bundesstellen und öffentlicher Unternehmungen steht dem Nationalrat der Rechnungshof zur Verfügung.

Eine weitere wichtige Funktion hat der Nationalrat für die Transparenz von politischen Prozessen und Entscheidungen. Er ist das Forum für die Darstellung der unterschiedlichen Positionen der einzelnen Parteien. Daher sind seine Plenarsitzungen in der Regel öffentlich. Die Verhandlungsgegenstände des Nationalrates sind prinzipiell für jeden einsehbar.

Die Gesetzgebungsperiode des Nationalrates endet seit der Wahlrechtsreform 2007 spätestens nach fünf Jahren, davor waren es vier Jahre. Er kann aber zu jedem früheren Zeitpunkt mit einfacher Mehrheit seine Auflösung beschließen - wie das auch heuer geschah. Am 13. Juli beschloss der Nationalrat seine vorzeitige Auflösung, gewählt wurde rund ein Jahr vor dem regulären Termin.

Der Bundespräsident hätte - auf Vorschlag der Regierung - das Recht, den Nationalrat vorzeitig aufzulösen, was in der Zweiten Republik jedoch noch nie vorgekommen ist.

Die Tagungen des Nationalrates beginnen grundsätzlich Mitte September und dauern bis Mitte Juli des darauf folgenden Jahres. Der Bundespräsident kann den Nationalrat zu außerordentlichen Tagungen (in der Sommerpause) einberufen. Dies muss jedenfalls geschehen, wenn die Bundesregierung, mindestens ein Drittel der Abgeordneten oder der Bundesrat das verlangen. Weiters kann der Nationalrat einzelne Ausschüsse beauftragen, ihre Arbeit auch während der tagungsfreien Zeit fortzusetzen.

In den Ausschüssen werden die Gegenstände vorberaten, die dann im Plenum des Nationalrates beschlossen werden. Das soll ermöglichen, dass fachkundige Abgeordnete in einem kleineren Kreis ohne Zeitdruck über Sachfragen diskutieren können; in die Beratungen können auch außenstehende Expertinnen und Experten eingeschaltet werden, die endgültige Entscheidung bleibt jedoch dem Plenum vorbehalten.

Ein zweiter Typ von Ausschüssen hat spezifische parlamentarische Aufgaben zu erfüllen, beispielsweise der Unvereinbarkeitsausschuss, der Immunitätsausschuss oder der Hauptausschuss.

Das wichtigste Kontrollorgan des Parlaments ist der Untersuchungsausschuss. Seit 2014 kann auch die Minderheit - ein Viertel der Abgeordneten - einen solchen einsetzen. Dies ist bisher zweimal geschehen, 2015 wurde das Hypo-Milliardendesaster untersucht, 2017 der Eurofighter-Kauf.