Wohnung in Wien gesprengt: Unschuldsbeteuerungen im Mordprozess
Wien (APA) - Ein 56-jähriger Mann, der am 26. Jänner 2017 seine Wohnung in Wien-Hernals vorsätzlich in die Luft gesprengt und dabei den Haus...
Wien (APA) - Ein 56-jähriger Mann, der am 26. Jänner 2017 seine Wohnung in Wien-Hernals vorsätzlich in die Luft gesprengt und dabei den Hausverwalter getötet haben soll, hat am Mittwoch vor einem Schwurgericht seine Schuldlosigkeit beteuert. Er habe mit der Explosion nichts zu tun gehabt und könne sich diese nicht erklären, betonte der Angeklagte, dem Mord und 23-facher Mordversuch vorgeworfen werden.
Der Mann soll laut Anklage aus Rache gehandelt haben, weil der Hausverwalter - ein 64 Jahre alter Rechtsanwalt, der auf Liegenschaftsrecht und die Verwaltung von Zinshäusern spezialisiert war - wegen offener Mietrückstände seine Delogierung betrieben hatte. Seit 33 Jahren lebte der Beschäftigungslose in der kleinen Zwei-Zimmer-Wohnung, für die er monatlich 89 Euro zu bezahlen hatte. 2015 wurden ihm allerdings die Sozialleistungen gestrichen. In weiterer Folge bezahlte er keinen Zins mehr. Im Sommer 2016 wurden dem Mieter Strom und Gas abgedreht, nachdem er auf Rechnungen und Mahnschreiben nicht reagiert hatte.
Nachdem der Hausverwalter einen Räumungsbescheid erwirkt hatte, sollte dieser um 7.30 Uhr umgesetzt werden. Der Anwalt war zu dem Termin mit einem Gerichtsvollzieher, einem Schlosser und mehreren Arbeitern erschienen. Als der Mieter auf Klopfen nicht reagierte, versuchte der Schlosser die Tür zu öffnen. In diesem Moment entzündete sich in der Wohnung ein Benzin-Luft-Gemisch. Die Detonation war derart heftig, dass es die Wohnungstür aus den Angeln hob. Sie traf den Hausverwalter mit voller Wucht. Der 64-Jährige erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und einen Schädelbruch und starb auf dem Weg ins Spital. Der Schlosser überlebte schwer verletzt. Er war zum Zeitpunkt der Explosion noch vor der Tür gekniet, um diese anzubohren, und hatte daher eine geringere Trefferfläche geboten. Die anderen Personen, die sich vor der Wohnung befanden, standen in einiger Entfernung vom Eingangsbereich und überstanden die Explosion daher ohne gröbere Verletzungen.
Lebensgefährlich war die Explosion dagegen für die unmittelbaren Nachbarn des Angeklagten. Eine Trennwand stürzte ein, im angrenzenden Zimmer lag der 37-jährige Nachbar mit seiner Ehefrau und seiner kleinen, erst 13 Tage alten Tochter noch im Bett. „Auf einmal hab‘ ich alles auf mich runtergefallen gespürt“, schilderte der 37-Jährige als Zeuge die dramatischen Szenen. Er und seine Familie wurden unter den Trümmern begraben. Wäre nicht seine Schwiegermutter, die sich in einem anderen Zimmer aufhielt, zu Hilfe geeilt, hätte er sich nicht zu befreien vermocht, erklärte der Familienvater: „Sie hat die Ziegel weggeräumt. Die Kleine war ganz unter Ziegeln. Man hat nur die Hand gesehen.“ Er habe das Baby schließlich „ausgegraben“.
Wie durch ein Wunder kam das Neugeborene mit einer Brust- und Schädelprellung, einer Gehirnerschütterung, Kratzern und Hämatomen glimpflich davon. Auch die Eltern wurden nur leicht verletzt, konnten ihre devastierte Wohnung aber erst wieder im September beziehen. Bis dahin waren sie in einer Notunterkunft im Wiener AKH untergebracht.