VW-Skandal - VW muss zur Aufklärung externen Sonderprüfer einsetzen
Celle/Wolfsburg (APA/AFP) - Der Volkswagen-Konzern muss zur Aufklärung seiner Dieselaffäre einen externen Sonderprüfer einsetzen. Das entsch...
Celle/Wolfsburg (APA/AFP) - Der Volkswagen-Konzern muss zur Aufklärung seiner Dieselaffäre einen externen Sonderprüfer einsetzen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Celle in einem am Mittwoch verkündeten Beschluss, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage bestätigte. Damit war die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) in letzter Instanz erfolgreich.
Der Beschluss ist nicht mehr anfechtbar. Das Landgericht Hannover hatte zuvor die Einsetzung eines Sonderprüfers nicht für nötig erachtet, da VW intern eine Kanzlei mit der Aufarbeitung der Affäre beauftragt habe.
Nach einem Bericht von „Spiegel Online“ wurde der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Rüdiger Reinke von der Kanzlei Rölfs bestellt. Er solle prüfen, ob Vorstand und Aufsichtsrat von VW im Zusammenhang mit der Dieselaffäre ihre Pflichten verletzt und dem Unternehmen Schaden zugefügt haben. Insbesondere soll der Prüfer dem Bericht zufolge untersuchen, wann der Vorstand erstmals Kenntnis von der Abgasproblematik hatte oder hätte haben müssen - und ob er gegen Veröffentlichungspflichten verstoßen hat, indem er den Kapitalmarkt nicht rechtzeitig informierte. Diesem Vorwurf geht auch die Staatsanwaltschaft Braunschweig nach.
Die Dieselaffäre war vor knapp zwei Jahren ins Rollen gekommen, als VW nach US-Ermittlungen einräumte, in Millionen von Fahrzeugen eine Schummelsoftware eingebaut zu haben. Diese sorgte dafür, dass der Schadstoffausstoß bei Tests durch die Behörden niedriger ausfiel als später auf der Straße. Auch andere Autobauer, darunter Daimler, sehen sich mit solchen Vorwürfen konfrontiert.
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