Prozess gegen vier Jugendliche in Graz: Schuldspruch wegen Diebstahls
Graz (APA) - Der Prozess gegen vier Jugendliche in Graz, die einen Raub begangen haben sollen oder zumindest daran beteiligt waren, hat am D...
Graz (APA) - Der Prozess gegen vier Jugendliche in Graz, die einen Raub begangen haben sollen oder zumindest daran beteiligt waren, hat am Donnerstag mit Verurteilungen wegen Diebstahls und Freisprüchen geendet. Der Raub konnte nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Alle bis auf einen Burschen durften nach der Verhandlung heim. Der 14-Jährige musste wieder in U-Haft. Auf ihn wartet schon der nächste Prozess.
Die zwei Burschen sollen einem jüngeren Schüler nahe dem Grazer Jakominiplatz zwei 50 Euro Scheine geraubt haben. Einen gaben sie ihm zurück, der andere blieb verschollen. Ihn soll ein mitangeklagtes Mädchen mitgenommen und versteckt haben. Ihre Freundin soll ebenfalls geholfen haben, den Raub zu vertuschen. Am ersten Prozesstag hatten sich die vier nur teilweise schuldig bekannt. Das Opfer war damals krank geworden, weshalb vertagt wurde.
Der Bub schilderte nun am Donnerstag den Hergang und bestritt, dass der 14-jährige Albaner ihn in den Schwitzkasten genommen hätte, wie es aus dem Polizeibericht hervorgeht. Beide hätten sich zur Begrüßung umarmt und währenddessen habe ihm vermutlich der 16-Jährige die beiden Geldscheine aus der Hosentasche gezogen, gab das Opfer an. Der Beschuldigte gestand, dass er die Möglichkeit zum Diebstahl sah und diese genutzt habe. Der 14-Jährige - er war übrigens vor seinem vollendeten 14 Lebensjahr schon 21 Mal bei der Polizei wegen Delikten aufgefallen, war aber nicht strafbar - soll nichts damit zu tun haben.
Das Schöffengericht erkannte aufgrund der Opferaussage keinen Raub, sondern lediglich einen Diebstahl. Der 16-Jährige wurde deswegen zu vier Monaten Haft verurteilt, die er bereits durch seine Untersuchungshaft verbüßt hat. Der 14-Jährige wurde vom Raub freigesprochen, aber wegen Verleumdung zu zwei Monaten bedingter Haft verurteilt. Da er aber wegen eines anderen Delikts momentan in U-Haft ist, konnte er im Gegensatz zu den anderen nicht nach Hause, sondern musste zurück in seine Zelle. Eines der Mädchen, sie war ebenfalls schon einmal bei der Polizei aufgefallen, muss wegen Hehlerei 80 Stunden gemeinnützige Leistungen erbringen. Ihre Freundin wurde im Zweifel freigesprochen.