Tschechien: Verfassungsgericht wies Forderung Colloredo-Mansfelds ab
Brno (Brünn)/Wien (APA) - Der tschechische Verfassungsgerichtshof in Brünn hat die Forderung der in Österreich und Griechenland lebenden, ei...
Brno (Brünn)/Wien (APA) - Der tschechische Verfassungsgerichtshof in Brünn hat die Forderung der in Österreich und Griechenland lebenden, einer Adelsfamilie entstammenden Christina Colloredo-Mansfeld nach Wiederaufnahme eines Restitutionsverfahrens abgelehnt.
Der Streit betrifft das Mobiliar im ostböhmischen Schloss Opocno (Opotschno). Der Wert der Einrichtung wird auf mehr als eine Milliarde Kronen (39,1 Mio. Euro) geschätzt, berichtete die Nachrichtenagentur CTK unter Berufung auf tschechische Justizkreise.
Die Verfassungsrichter hatten bereits 2010 und 2012 entsprechende Beschwerden von Colloredo-Mansfeld und ihres Cousins Jerom Colloredo-Mansfeld abgelehnt. Jerom Colloredo-Mansfeld erhielt jedoch 2016 Unterstützung vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof. Da aber Christina selbst nicht Teilnehmerin des Verfahrens in Straßburg war, sei sie „offensichtlich nicht berechtigte Person“, die Wiederaufnahme des Verfahrens zu fordern. Demgegenüber hat Jerom laut CTK eine Chance, die Wiederaufnahme des Prozesses zu erzielen.
Laut Denkmalpflegern betrifft die Rückgabeforderung rund 1.000 Gegenstände, darunter eine Festkutsche, 38 Gemälde, 20 Leuchten, Jagdtrophäen und viele Gegenstände von verschiedenen Sammlungen.
Christina Colloredo-Mansfeld kämpft sonst in einem anderen, seit 1991 andauernden Gerichtsstreit um die Rückgabe des gesamten Schlosses Opocno. Die tschechische Justiz hatte es rechtskräftig dem Staat zugesprochen und der Oberste Gerichtshof bestätigte das Urteil heuer im Februar. Trotzdem wandte sich Christina erneut an den Verfassungsgerichtshof mit einer Klage. Das Schloss war nach dem Zweiten Weltkrieg auf Grundlage der Dekrete des damaligen tschechoslowakischen Staatspräsidenten Edvard Benes konfisziert worden.