Entscheidung über EU-Agenturen EMA und EBA fällt am 20. November

London/Brüssel (APA) - Am 20. November soll definitiv in einer geheimen Abstimmung der EU-Außen- und Europaminister die Entscheidung über di...

London/Brüssel (APA) - Am 20. November soll definitiv in einer geheimen Abstimmung der EU-Außen- und Europaminister die Entscheidung über die Verlegung der EU-Arzneimittelagentur (EMA) und der EU-Bankenaufsicht (EBA) aus London fallen. 19 Städte haben sich um die EMA beworben, acht bemühen sich um die EBA, Wien kandidiert für beide. Bisher habe kein Land seine Bewerbung zurückgezogen, hieß Donnerstag in EU-Ratskreisen.

Das Verfahren sieht bis zu drei Wahlgänge vor. Dabei können die 27 EU-Staaten - Großbritannien nimmt nicht teil - drei, zwei und einen Punkt(e) an ihre Favoriten vergeben, in den nächsten Runden nur noch einen Punkt an die drei Bestplatzierten. Zunächst werde über die EMA abgestimmt, dann über die EBA, erklärte ein EU-Diplomat.

Um in erster oder zweiter Runde zu gewinnen, bräuchte ein Bewerber die maximale Stimmenzahl von mindestens 14 EU-Staaten. In der dritten Runde gewinnt der Bewerber mit den meisten Stimmen. Herrscht auch dann noch ein Gleichstand, entscheidet das Los.

Die EU-Staaten müssen dabei alle ihre Punkte vergeben, andernfalls zählt ihre Stimme insgesamt als ungültig, hieß es in Ratskreisen. Es ist auch ausgeschlossen, dass ein Land beide EU-Agenturen bekommt. Mit einem endgültigen Abstimmungsergebnis wird erst am Abend gerechnet, zwischen den einzelnen Abstimmungen will die estnische EU-Ratspräsidentschaft Pausen von 30 Minuten einlegen. Allerdings soll an diesem Tag auch definitiv eine Entscheidung fallen, man bereite kein anderes Szenario vor, hieß es in Ratskreisen. Veröffentlich werde nur die Entscheidung, aber keine Details der Abstimmung, also kein Punktestand, sagte ein Diplomat.

Politisch scheint das Rennen weiter offen. Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) hatte zuletzt im Oktober erklärt: „Unsere Chancen sind intakt, überbordend allerdings nicht.“

Neben Wien haben sich für die EMA auch Amsterdam (Niederlande), Athen (Griechenland), Barcelona (Spanien), Bonn (Deutschland), Bratislava (Slowakei), Brüssel (Belgien), Bukarest (Rumänien), Kopenhagen (Dänemark), Dublin (Irland), Helsinki (Finnland), Lille (Frankreich), Mailand (Italien), Porto (Portugal), Sofia (Bulgarien), Stockholm (Schweden), Valletta (Malta), Warschau (Polen) und Zagreb (Kroatien) beworben. Für die EBA gehen neben Wien ebenfalls Brüssel, Dublin, Frankfurt/Main, Paris, Prag, Luxemburg und Warschau ins Rennen.

Bratislava genießt die Unterstützung der Visegrad-Staaten. Die Slowakei ist eines von fünf EU-Ländern, das noch keine Agentur hat. Sollten diese Länder nicht zum Zug kommen, wäre dies „unfair“, sagte der slowakische Europastaatssekretär, Ivan Korcok. Die geografische Ausgewogenheit ist aber nur eines von sechs vereinbarten Kriterien, andere sind die Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit, ausreichende Büroräume, die Zugänglichkeit des Ortes, etwa durch Flugverbindungen und öffentlichen Transport, sowie ausreichende Hotelkapazitäten, europäisch ausgerichtete Schulen und der Zugang zu Arbeitsmarkt, Sozial- und Gesundheitssystemen für Kinder und Partner.

In Brüssel machten zuletzt Gerüchte die Runde, wonach Deutschland und Frankreich die Bewerbung Bratislavas für die EMA unterstützen könnten, im Gegenzug für Frankfurt als Standort der EBA und eine personelle Aufstockung der in Paris ansässigen Wertpapieraufsicht ESMA. In Frankfurt sitzt bereits die EZB, die für die Aufsicht der größten europäischen Banken zuständig ist. Offiziell bestätigt sind diese Allianzen aber nicht. Nach der Standort-Entscheidung wird die EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag zur Verlagerung der beiden EU-Agenturen im Zuge des Brexit vorlegen, der dann prioritär von den EU-Staaten und dem Europaparlament angenommen werden soll.