Deutscher Krankenpfleger für rund 100 Tote verantwortlich
Oldenburg (APA/dpa) - Der in Deutschland schon als Patientenmörder verurteilte frühere Krankenpfleger Niels H. soll in einer der schlimmsten...
Oldenburg (APA/dpa) - Der in Deutschland schon als Patientenmörder verurteilte frühere Krankenpfleger Niels H. soll in einer der schlimmsten Mordserien der Nachkriegsgeschichte mehr als 100 Menschen getötet haben. So viele Sterbefälle zählte die Staatsanwaltschaft in zwei Spitälern in Niedersachsen. „Es könnten mehr sein“, sagte Oberstaatsanwalt Martin Koziolek von der Anklagebehörde in Oldenburg am Donnerstag.
Einige mögliche Opfer des Todespflegers wurden eingeäschert und konnten daher von den Ermittlern nicht mehr untersucht werden. Eine knappe Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft dokumentierte am Donnerstag das Grauen. Mit zwei Tabellen reiht die Behörde die Sterbefälle in den Krankenhäusern in Delmenhorst und Oldenburg auf. Dahinter steht das jeweilige Medikament, das H. den Patienten gegeben haben soll.
2015 war der Ex-Krankenpfleger wegen zweifachen Mordes, zweifachen Mordversuchs und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach und nach wurde jedoch das gesamte Ausmaß seiner Taten zur Gewissheit für die Ermittler. Immer mehr Todesopfer ließen sich dem Mann, der den Patienten helfen sollte, zurechnen.
Die Fahnder durchforsteten Hunderte Patientenakten, mehr als 130 Leichen wurden exhumiert. In einer Zwischenbilanz zeigte sich Oldenburgs Polizeipräsident Johann Kühme fassungslos: „Die Erkenntnisse, die wir dabei gewinnen konnten, erschrecken noch immer - ja, sie sprengen jegliche Vorstellungskraft.“
Die Ermittlungen ergaben, dass Niels H. in Oldenburg und Delmenhorst sich über Jahre seine Opfer wahllos ausgesucht hatte, um seinen Geltungsdrang zu befriedigen. Der Pfleger spritzte den Patienten ein Medikament, das Herzversagen oder einen Kreislaufkollaps auslöst, um sie dann wiederzubeleben. Sein Kick: Er wollte vor Kollegen als Held dastehen.
Im Zuge der Ermittlungen gehen die Kriminalisten davon aus, dass das Morden im Februar 2000 seinen Anfang nahm. Dabei blieb das Treiben von H. auch seinen Kollegen nicht verborgen. 2005 ertappte eine Krankenschwester in Delmenhorst ihn, als er einem Patienten ein nicht verschriebenes Medikament verabreichen wollte. In dem Krankenhaus kursierten Gerüchte, dass es auffällig viele Todesfälle während der Schichten des Pflegers geben soll.
Auch bei seinem vorherigen Arbeitgeber in Oldenburg gab es solche Auffälligkeiten. Laut einer Klinikstatistik stieg die Zahl der Todesfälle im Jahr 2001 auf der Intensivstation um 58 Prozent, als der Pfleger im Dienst war. Von dort wechselte er mit einem guten Arbeitszeugnis an die Klinik nach Delmenhorst.
Ein Teil der Verbrechen hätte verhindert werden können, wenn Kollegen früher durchgegriffen hätten, da sind sich Ermittler sicher. Gegen sechs Mitarbeiter des Spitals in Delmenhorst ist Anklage wegen Totschlags durch Unterlassen erhoben worden. In drei Fällen lehnte das Landgericht Oldenburg ein Verfahren als nicht angemessen ab. „Dagegen haben wir Beschwerde eingelegt, wir warten auf die Entscheidung des Oberlandesgerichtes“, sagte Oberstaatsanwalt Koziolek.
„Die Schreckensmeldungen im Fall Niels H. nehmen kein Ende. Aber noch immer haben Bund und Länder kein wirksames Maßnahmenpaket erlassen“, kritisierte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Weiterhin fehlen flächendeckende Anstrengungen, um solche Einzeltäter rechtzeitig zu stoppen.
Denn Morde wie in Delmenhorst und Oldenburg könnten überall vorkommen. So gebe es für die meisten der bundesweit 2.000 Spitäler kein externes anonymes Meldesystem. „Es braucht zudem ein umfassendes Alarmsystem, das Auffälligkeiten sofort erkennt und schnelles Einschreiten ermöglicht.“ Dazu würden eine lückenlose Kontrolle der Medikamentenausgabe, eine intelligente Sterbestatistik für jede Abteilung und amtsärztliche Leichenschauen zählen. „Jedem ernsthaften Verdacht muss nachgegangen werden“, forderte Brysch.
„Eine Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft gegen Niels H. wird voraussichtlich Anfang kommenden Jahres folgen“, hieß es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom Donnerstag zum Abschluss der toxikologischen Untersuchungen. Bei allem Grauen und trotz der unbegreiflichen Zahl der Opfer wird sich laut Koziolek an der Dauer der Haftstrafe nichts ändern: „Lebenslang ist lebenslang.“