Libor-Skandal - Gericht bemängelt EU-Strafe gegen Finanzfirma ICAP
Luxemburg (APA/dpa) - Im Libor-Skandal um jahrelang manipulierte Zinssätze hat das Gericht der Europäischen Union eine EU-Strafe gegen das b...
Luxemburg (APA/dpa) - Im Libor-Skandal um jahrelang manipulierte Zinssätze hat das Gericht der Europäischen Union eine EU-Strafe gegen das britische Brokerhaus ICAP teilweise für nichtig erklärt. Die EU-Kommission hatte 2015 eine Strafe von 14,9 Mio. Euro wegen der Beteiligung an mehreren Kartellen für Yen-Zinsderivate verhängt.
ICAP-Händler sollen Banken geholfen haben, den wichtigen Referenzzins Yen-Libor in eine bestimmte Richtung zu verschieben. Libor („London Interbank Offered Rate“) bildet Zinsen für Geldgeschäfte der Banken untereinander ab - und ist damit quasi ein Leitzins für Geschäfte in Billionenhöhe - von Baukrediten bis zu Derivaten.
Die Luxemburger Richter erklärten am Freitag, dass die Kommission für den angenommenen Umfang der Beteiligung von ICAP an den Kartellen zu wenig Beweise vorgelegt habe. Dass das Brokerhaus grundsätzlich an Kartellen beteiligt war, stellen sie nicht infrage. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da noch Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof möglich sind (Rechtssache T-180/15).
Die ICAP-Händler haben nach Auffassung der Kommission von 2007 bis 2010 an Zinsmanipulationen mitgewirkt. 2013 verhängte Brüssel gegen sechs Banken - darunter die Deutsche Bank - hohe Geldstrafen. Da die Banken die Beteiligung an den Kartellen einräumten, endete das Thema hier mit einem Vergleich.
Die ICAP-Gruppe, die sechs von sieben aufgedeckten Kartellen unterstützt haben soll, war gegen einen Vergleich. Sie will die daraufhin gegen sie verhängte Geldstrafe nicht akzeptieren. Die Luxemburger Richter gaben dem britischen Brokerhaus teilweise Recht. Die Kommission habe nicht beweisen können, dass ICAP über das Kartell der Banken UBS und RBS voll informiert gewesen sei. Auch habe die Brüsseler Behörde die Beteiligungsdauer von ICAP an drei weiteren drei Kartellen zu lang angesetzt. Zudem habe die Kommission auch die Methode für die Berechnung der Geldstrafe nicht hinreichend begründet.