Staatsanwaltschaft geht gegen Haftentlassung von Middelhoff vor

Bochum (APA/AFP) - Die Staatsanwaltschaft Bochum geht gegen die angekündigte Haftentlassung von Ex-Arcandor-Chef Thomas Middelhoff vor: Die ...

Bochum (APA/AFP) - Die Staatsanwaltschaft Bochum geht gegen die angekündigte Haftentlassung von Ex-Arcandor-Chef Thomas Middelhoff vor: Die Behörde legte eine sofortige Beschwerde gegen die Aussetzung von Middelhoffs Reststrafe zur Bewährung ein, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte.

Die Bochumer Strafverfolger wenden sich damit gegen den am Donnerstag bekannt gewordenen Beschluss des Landgerichts Bielefeld, Middelhoff am 26. November aus der Haft zu entlassen.

Über die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft hatte zuerst die „Neue Westfälische“ (Samstagsausgabe) berichtet. Zu den Gründen für den Schritt wollten sich die Bochumer Strafverfolger auf AFP-Anfrage nicht äußern. Nach Angaben des Bielefelder Landgerichts wird die Sache nun über die Staatsanwaltschaft Bochum und die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm dem Oberlandesgericht Hamm zur Entscheidung vorgelegt.

Der frühere Spitzenmanager Middelhoff war vom Landgericht Essen unter anderem wegen Veruntreuung von Konzernvermögen zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der 64-Jährige befindet sich derzeit im offenen Vollzug.

Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld hatte per Beschluss die Entlassung Middelhoffs nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Strafe abgeordnet. Die Vollstreckung des noch nicht verbüßten Rests der Haftstrafe Middelhoffs setzten die Richter zur Bewährung aus. Das Landgericht begründete seine Entscheidung mit einer positiven Sozialprognose für Middelhoff.