Koalition: „Schuldenbremse“ bräuchte Zweidrittelmehrheit im Bundesrat
Wien (APA) - Der vor allem von den NEOS betriebenen verfassungsrechtlichen „Schuldenbremse“ fehlt derzeit die Mehrheit im Bundesrat. Zwar hä...
Wien (APA) - Der vor allem von den NEOS betriebenen verfassungsrechtlichen „Schuldenbremse“ fehlt derzeit die Mehrheit im Bundesrat. Zwar hätte eine mögliche schwarz-blaue Bundesregierung gemeinsam mit der kleinen Oppositionspartei eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat. Weil die Verfassungsänderung aber in Länder-Rechte eingreifen würde, wäre dafür auch eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat nötig.
Wie der frühere ÖVP-Klubdirektor Werner Zögernitz auf APA-Anfrage sagt, brauchen Verfassungsänderungen, „durch die die Zuständigkeit der Länder in Gesetzgebung oder Vollziehung eingeschränkt wird“, zwei Drittel der Stimmen im Bundesrat. Das wären 41 Mandatare, ÖVP und FPÖ verfügen gemeinsam aber nur über 34. Dazu kommen noch 20 rote, vier grüne und drei fraktionslose Bundesräte.
SPÖ und Grüne stellen gemeinsam also über mehr als ein Drittel der Bundesrats-Mandate und könnten eine verfassungsrechtliche „Schuldenbremse“ blockieren. Außerdem gibt ihnen der Verfassungs-Artikel 44 noch ein weiteres Mittel in die Hand: Ein Drittel der Bundesräte kann nämlich auch eine Volksabstimmung über Verfassungsänderungen erzwingen, unabhängig davon, ob davon die Rechte der Länder berührt werden. Diese Möglichkeit bestünde beispielsweise für den Fall, dass ÖVP und FPÖ gemeinsam mit den NEOS die Pflichtmitgliedschaft in den Kammern aus der Verfassung streichen wollen.
Die NEOS haben angesichts der neu erzielten schwarz-blau-pinken Verfassungsmehrheit zuletzt ja auf die Umsetzung der vor der Wahl gescheiterten verfassungsrechtlichen „Schuldenbremse“ (http://go.apa.at/pqeXXMUx) gedrängt. Darin würde der Bund verpflichtet, ein maximales Defizit von 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung einzuhalten, den Ländern wären in Summe 0,1 Prozent des BIP erlaubt.
Auf einfachgesetzlicher Ebene gilt eine solche „Schuldenbremse“ allerdings ohnehin bereits - Überschreitungen werden seit heuer auf einem Kontrollkonto verbucht und müssen in weiterer Folge abgebaut werden. Dieser Mechanismus ist auch im Stabilitätspakt mit den Ländern verankert.
Der Ökonom Peter Brandner von der Initiative „Wei[s]se Wirtschaft“, der 2005 für den damaligen Staatsschuldenausschuss (heute „Fiskalrat“) eine Studie über die Schuldenbremse mitverfasst hat, sieht die Notwendigkeit einer verfassungsrechtlichen Verankerung daher mittlerweile „entspannter“, wie er der APA sagte - zumal mittlerweile ja auch einschlägige EU-Vorgaben erlassen wurden, die Österreich auch EU-rechtlich zum „strukturellen Nulldefizit“ verpflichten. Er geht davon aus, dass das „Kontrollkonto“ der einfachgesetzlichen Schuldenbremse ab 2019 „überzogen“ wird - womit die Regierung spätestens dann Einsparungen beschließen müsste, wenn sie den Stabilitätspakt und die Schuldenbremse ernst nähme.