VfGH bestätigte „Nein“ von Vbg. Skiort Lech zu neuen Ferienwohnungen

Lech (APA) - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das „Nein“ des Vorarlberger Nobelskiorts Lech zu neuen Ferienwohnungen bestätigt. Dies te...

Lech (APA) - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das „Nein“ des Vorarlberger Nobelskiorts Lech zu neuen Ferienwohnungen bestätigt. Dies teilte die Gemeinde am Samstag in einer Aussendung mit. Die Beschwerde eines Anwalts, der zahlreiche Ferienwohnungswerber vertrat, wurde damit abgelehnt. Bürgermeister Ludwig Muxel sprach von einer „positiven Entscheidung für Einheimische und Tourismus“.

Es sei nicht erkennbar, dass die Verordnung der Gemeinde von 2015 „gegen unionsrechtliche Grundfreiheiten verstoße, weswegen von vornherein eine Inländerdiskriminierung nicht vorliegen kann“, zitierten die „Vorarlberger Nachrichten“ (VN) aus der Begründung des VfGH in ihrer Samstagsausgabe. Der VfGH habe nunmehr die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zur formalen Prüfung überwiesen, hieß es seitens der Gemeinde.

Bereits im März dieses Jahres hat die Gemeinde 36 Anträge auf Ferienwohnungswidmungen abgelehnt. 70 weitere Anträge seien noch offen. „Mit dem Beschluss des Höchstgerichts sind auch für diese klare rechtliche Beurteilungen geschaffen worden“, meinte der Bürgermeister, der in dem Beschluss einen Meilenstein für die künftige Entwicklung von Lech sah.

Derzeit gebe es in Lech rund 700 bewilligte Ferienwohnungen, die meisten Zweitwohnsitze hätten 1993 wegen einer Änderung des Raumplanungsgesetzes von der Gemeinde nicht untersagt werden können. Seit 2015 könne jede Gemeinde zur Erreichung der Raumplanungsziele selbst festlegen, wie hoch der Anteil an Ferienwohnungen sein darf. Vom Gesetzgeber seien zehn Prozent der gewerblichen Beherbergung dienenden Flächen (Anm., Hotels und Pensionen) vorgegeben, die Gemeinde Lech habe sich jedoch anders entschieden und eine „Null-Regelung“ beschlossen.