Bereits gebrauchte Speicherkarte gekauft - Bei Schaden kein Ersatz
Wien (APA) - Da hat ein 49-jähriger Wiener nicht schlecht gestaunt, als er sich die gerade geschossenen Landschaftsfotos auf einer neu gekau...
Wien (APA) - Da hat ein 49-jähriger Wiener nicht schlecht gestaunt, als er sich die gerade geschossenen Landschaftsfotos auf einer neu gekauften Speicherkarte angeschaut hat. Auf dem angeblich original verpackten Speichermedium waren von einem anderen Kunden Dutzende Musik- und Video-Files gespeichert worden. Wäre dem Wiener dadurch ein Schaden entstanden, hätte er laut AKNÖ-Konsumentenschützer Pech gehabt.
Die Daten dürften von einem Kunden stammen, der die Karte dem Elektrohändler zurückgebracht hatte. Dazu klebte er die bereits geöffnete Verpackung vorsichtig wieder zu. Das fiel den Mitarbeitern im Elektromarkt scheinbar nicht auf und sie legten die Speicherkarte wieder ins Regal.
Wäre auf der Speicherkarte blöderweise ein Virus gewesen, hätte der Konsument Pech gehabt. „Die gute Nachricht ist, dass man die Ware ersetzt bekommt, die schlechte Nachricht ist, man würde auf einem Schaden sitzenbleiben“, erklärte Manfred Neubauer, der Leiter vom Verbraucher- und Informationsservice bei der Arbeiterkammer Niederösterreich. Denn nur wenn dem Händler grobe Fahrlässigkeit oder gar schuldhaftes Verhalten nachzuweisen ist, sei ein Schadenersatz möglich. Als Beispiel nannte Neubauer das Parken während eines Sturmes unter einem Baum. Wenn ein Ast auf das Fahrzeug kracht, der Baum aber völlig gesund war, kann man kein Verschulden geltend machen. Ist aber der Baum nachweislich morsch, dann kann der Besitzer - die Gemeinde oder die Stadt - haftbar gemacht werden.
Wäre dem Kunden durch die gebrauchte Speicherkarte ein Schaden entstanden, könnte man diesen lediglich über die Betriebshaftpflicht abwickeln. Das wäre aber Kulanz des Unternehmens, betonte Neubauer.
Das Elektronikunternehmen bedauerte den Vorfall gegenüber der APA und betonte, dass die gebrauchte Speicherkarte ausgetauscht werde. Man habe dem Kunden Unterstützung bei einer allfälligen Viren-Überprüfung eigener Geräte angeboten, sagte eine Sprecherin. „Wir werden daher die Angelegenheit als Anlass nehmen, um die Prozesse insgesamt und insbesondere in dem speziellen Markt nochmals zu prüfen.“ Denn der Wiener sagte im APA-Gespräch, dass ihm ein Viren-Check zunächst nicht angeboten wurde. Darum hatte er zunächst gebeten. „Dies wurde mit der Begründung abgelehnt, dass man sich doch nicht selber irgendetwas einfangen möchte“, sagte der Betroffene zur APA.
Der AKNÖ-Konsumentenexperte rät, sich die Verpackung im Geschäft sehr genau anzusehen und lieber Ware mit tadelloser Verpackung zu nehmen. Bei Online-Käufen wird die Sache noch komplizierter, da der Kunde beschädigte Ware bei der Bestellung nicht erkennen kann. Neubauer rät von Einkäufen von Datenträgern über das Internet ab.
In dem Fall hatte der Wiener Glück, außer der Fülle an Tanz- und Musikvideos sowie Musikstücken war die Speicherkarte unbedenklich. Der Mann ist nämlich selbstständig und auf seine Computeranlage tagtäglich angewiesen.