Neonazi-Prozess 2 - Geständnisse, aber vage Aussagen bei Details

Linz (APA) - Was genau im „Parteikeller“ diskutiert wurde und wieso die jungen Männer braune Inhalte auf WhatsApp gepostet haben, ließ sich ...

Linz (APA) - Was genau im „Parteikeller“ diskutiert wurde und wieso die jungen Männer braune Inhalte auf WhatsApp gepostet haben, ließ sich - trotz etlicher Fragen des Gerichts - nur schwer eruieren. Die Angeklagten zeigten sich zwar grundsätzlich geständig und reuig, in den Details gaben sie aber auch viele ausweichende Antworten.

Wer die WhatsApp-Gruppe gegründet hat, blieb zunächst aufgrund von Erinnerungslücken lange unklar. Erst als ein Beisitzer beim Durchforsten der Protokolle auf die entsprechende Handynummer stieß, meinte der betroffene Drittangeklagte: „Ja, dann war das so.“ Es sei aber nicht nur ums Politisieren gegangen. Worüber sonst noch gesprochen wurde, blieb wieder lange unbeantwortet - schließlich meinte er „wir sind auch Laufen gegangen“.

Warum Nazisprüche und -bilder geschickt worden seien, fragte Staatsanwalt Alfred Schaumüller: „Weil das unsere Gesinnung war zu der Zeit“, antwortete der Drittangeklagte. Ihm sei damals „nicht klargewesen, welche Konsequenzen das hat“.

Der Viertangeklagte sagte zunächst, er habe bei den Nazi-Liedern „höchstwahrscheinlich nicht mitgesungen“. Als der Staatsanwalt erwiderte, dass er von anderen belastet würde, räumte er dann ein, dass es doch möglich sei. Sein Posting anlässlich des bevorstehenden Ausflugs zum Hitler-Geburtshaus - „Was soll ich anziehen? Ein weißes oder ein braunes Österreich-Leibchen oder gleich eine SS-Uniform? Schließlich fahren wir durch des Führers Heimat“ - sei nur „Spaß“ gewesen.

Der Fünftangeklagte, der jüngste in der Riege der Beschuldigten, ist vorzeitig aus der WhatsApp-Gruppe ausgetreten. „Das war nicht mehr ich“, sagte er, „das war mir zu radikal“. Zuvor habe er aber auch Dinge gepostet wie „Ja, Hitler und böse, die Welt weiß gar nichts, 70 Jahre Propaganda von den Siegern, die nicht mal wahr ist“. Seine Rechtfertigung: Er habe „halt dazugehören“ wollen, „ich hab‘ mitgemacht“.

Am Nachmittag soll unter anderem ein Ermittler als Zeuge gehört werden. Ein Urteil ist noch am Montag zu erwarten.