Gerichtssplitter

Innsbrucker Student drohte Professor mit Rasierklingen

(Symbolbild)
© Uni Innsbruck

Nachdem ihm sein Professor ein „Genügend“ aufdonnerte, schickte der Student ein Droh-E-Mail mit pikantem Inhalt ab. Die Uni erstattete Anzeige. Vor Gericht tat der 28-Jährige das Mail als „eine nette Geste“ ab.

Innsbruck — Nur äußerst selten bringt die Universität einen Studenten zur Anzeige. Wegen gefährlicher Drohung gegenüber einem Professor musste sich gestern jedoch ein 28-Jähriger verantworten. Laut Staatsanwalt An­dreas Leo war er dem Dekanat schon aufgefallen, da er für Lehrveranstaltungen, die nicht sein Gefallen fanden, Professoren Rechnungen auf Schadenersatz zugesandt hatte.

Als im Juli Arbeiten des Studenten vom Professor als gerade „Genügend" beurteilt worden waren, bemühte der 28-Jährige jedoch die Tastatur und schrieb dem Hochschullehrer, dass er gerade zu viele Rasierklingen zu Hause hätte und er einige davon gerne dem Professor vorbeibringen könnte. Der Professor „solle halt aufpassen, denn die Klingen seien ungemein scharf". Vor Richter Josef Geisler argumentierte der Student, dass er sich eben Sorgen um die optische Verwahrlosung des Professors gemacht hätte — „eine nette Geste sollte es sein!". Das fassten der Professor und sein Team ganz anders auf und versperrten für drei Wochen die Instituts­türe: „Wir hatten wirklich Angst, vor allem weil es so verklausuliert geschrieben war!"

Aufgrund von Unbescholtenheit und Karriere bot Richter Geisler dem Studenten erst eine Diversion an. Diese schlug er jedoch aus und eröffnete einen Prozess, der Staatsanwalt Leo wachrüttelte: „Wenn hier noch eine Anlasstat vorliegen würde, wäre es jetzt Zeit für ein psychiatrisches Gutachten. Ich habe den Eindruck, dass einige Hebelchen in ihrem Kopf nicht mehr ganz funktionieren!" So ergingen letztlich über den 28-Jährigen zur Hälfte bedingte 960 Euro Geldstrafe. Er berief.

2,4 Promille: Alko-Lenker muss nicht hinter Gitter

In eine Spirale geschlechtlicher Nötigung hatte ein Oberländer sich und ein Pärchen gebracht. Über einschlägige Web-Portale hatte der 31-Jährige das Paar kennen gelernt — die Frau nur allzu gut, da es von ihr bereits Nacktbilder auf Sex-Börsen zu betrachten gab. 2013 hat das Paar dann nach einem Erotikfotografen gesucht. Die Antwort des Tirolers war jedoch erpresserisch: Entweder beide würden fortan vor laufender Web-Kamera alle seine — noch so ausgefallenen — Sex-Wünsche in die Tat umsetzen, oder alles Bildmaterial würde völlig frei ins Internet gelangen. Erst heuer traute sich das Paar, den 31-Jährigen anzuzeigen. Der bezahlt nun bitter: Sechs Jahre Haft ergingen nicht rechtskräftig.

Warum ein Oberländer im August mit seinem Pkw auf die Gegenfahrbahn kam und eine Frontalkollision verursachte, zeigte der Alkomat: 2,4 Promille Blutalkohol. Für das Gericht „irre". Der Unfallgegner leidet bis heute unter Verletzungen. Dem Alkolenker blieb Haft zwar gestern erspart, aber nach Führerscheinentzug ergingen gestern 4000 Euro Geldstrafe und erst einmal 3000 Euro Teilschmerzensgeld für den Unfallgegner. (fell)

Mit 2,4 Promille Blutalkohol in den Gegenverkehr: Der Zustand der Unfallfahrzeuge ließ auf die Wucht des Anpralls schließen.
© Zeitungsfoto.at

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