Urteil im deutschen Infinus-Prozess noch 2017 unwahrscheinlich
Dresden (APA/dpa) - Das Verfahren um den deutschen Infinus-Skandal am Dresdner Landgericht geht in dieser Woche ins dritte Jahr. Bis Weihnac...
Dresden (APA/dpa) - Das Verfahren um den deutschen Infinus-Skandal am Dresdner Landgericht geht in dieser Woche ins dritte Jahr. Bis Weihnachten sind nach Angaben eines Sprechers weitere 17 Verhandlungstage in einem der größten Wirtschaftsstrafprozesse Deutschlands terminiert, ein Urteil noch 2017 aber ist unwahrscheinlich. Die Kammer hat noch vier Zeugen geladen, zudem liegen Beweisanträge der Verteidigung vor.
Seit November 2015 müssen sich fünf Ex-Manager der größtenteils insolventen Dresdner Infinus-Finanzgruppe wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs im besonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrugs verantworten, ein weiterer Angeklagter wegen Beihilfe. Es geht um Zehntausende geprellter Anleger und viele Hundert Millionen Euro Schaden.
Am Donnerstag (16. November) ist Jubiläum - und Verhandlungstag Nummer 132. „Es läuft schleppend“, sagt Rechtsanwalt Michael Stephan.
Das Verfahren gegen die Ex-Manager der größtenteils insolventen Infinus-Finanzgruppe hatte 2015 begonnen. Der Gründer des Mutterkonzerns Future Business (Fubus) und vier Ex-Führungskräfte müssen sich wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs im besonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrugs verantworten. Bei einem weiteren Angeklagten geht es um Beihilfe.
Die Hauptakte füllt 60 Ordner, die eingescannten elektronischen Daten umfassen etwa 50 Terabyte - „das ist für alle ein Marathon“, sagt Verteidiger Stephan. Laut Anklage haben die Beschuldigten ein „Schneeballsystem“ betrieben und etwa 22.000 Anleger um rund 312 Mio. Euro betrogen. Dabei sollen Orderschuldverschreibungen und Nachrangdarlehen mit zu hohen Renditeversprechen gehandelt worden sein, die dann nur mit dem Geld von zusätzlich eingeworbenen Anlegern bedient werden konnten.
Um den Schein zu wahren, hätten die zuletzt 22 Gesellschaften des Firmengeflechts untereinander Luftgeschäfte abgeschlossen, die Gewinne generierten, aber nur auf dem Papier existierten. Die Staatsanwaltschaft sieht die Vorwürfe „im Wesentlichen“ bestätigt, wie ein Sprecher sagt. Die Akte bezieht sich aber nur auf einen Teil der Geschädigten. Tatsächlich wird vermutet, dass seit 2001 etwa 54.000 Anleger rund 2,1 Mrd. Euro bei Infinus investierten.
Ein Hinweis der Bundesbank und der Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) brachte die Ermittlungen Mitte 2012 ins Rollen. Ende 2013 klickten die Handschellen. Seit Herbst 2016 sind alle Beschuldigten wieder auf freiem Fuß, gegen Kaution oder unter Auflagen. Der Chef des Infinus-Konzerns war fast drei Jahre in Untersuchungshaft. Einer der Angeklagten hatte vor Gericht umfassend ausgesagt.
Mehr als 220 Zeugen - Anleger, Versicherungsmitarbeiter, Vermittler, ehemalige Mitarbeiter der Infinus-Gruppe, Gutachter, Bankenvertreter - hat das Gericht bisher befragt. Allein 20 Verhandlungstage brauchte die Befragung der Angeklagten, die später auch Erklärungen zu Zeugenaussagen abgaben. Neben dem Insolvenzverwalter wurde auch ein Sachverständiger zur Tragfähigkeit der wirtschaftlichen Tätigkeit und zur Werthaltigkeit der Anlagen gehört. Dessen Stichtagsanalyse sei fragwürdig, meint Rechtsanwalt Stefan Heinemann.
Vielmehr wollen die Angeklagten rechtzeitig Vorsorge getroffen haben, Erlöse auch aus Fremdgeschäft zu gerieren, um möglichst 2016 in die Gewinnzone zu gelangen und ihren Verpflichtungen nachzukommen. Dazu wurden laut Heinemann reichlich Beweisanträge gestellt, doch seiner Meinung nach hat sich die Kammer bereits festgelegt. „Es gibt eine gewisse Frustration“, sagt Verteidiger Stephan. Das Mammutverfahren und die detailreiche Beweisaufnahme bringe alle Beteiligten an die Grenze der Leistungsfähigkeit.
„Es sind nur noch vier Zeugen geladen“, sagt ein Gerichtssprecher. Allerdings seien noch einige Beweisanträge der Verteidigung offen. Die Staatsanwaltschaft sieht den Prozess in seiner letzten Phase und auf der Zielgeraden. Ob noch im Dezember plädiert werden kann, sei aber offen. Laut Gericht sind offiziell noch 17 Verhandlungstage bis Weihnachten angesetzt, die Kammer plant aber bis in den Jänner. „Ein Urteil noch in diesem Jahr ist unwahrscheinlich“, sagt Heinemann.