Steirischer Landtag: Neuregelung für mehr Spielerschutz bei Wetten
Graz (APA) - Der steirische Landtag hat am Dienstag einstimmig den Beschluss eines neuen Wettgesetzes gefasst. Damit soll der Schutz der Wet...
Graz (APA) - Der steirische Landtag hat am Dienstag einstimmig den Beschluss eines neuen Wettgesetzes gefasst. Damit soll der Schutz der Wettkunden verbessert werden, manche Einsätze auf Ereignisse während eine Spiels (Livewetten z. B. auf Freistöße oder Gelbe Karten) sind ebenfalls untersagt. Wettkunden können sich nun auch sperren lassen.
Wettkunden müssen sich nun unter Vorlage eines Ausweises eine Art Kundenkarte ausstellen lassen. Personen unter 18 Jahren sind von Wetten ausgeschlossen. Laut KPÖ, die sich lange Jahre um eine Verbesserung des Gesetzes bemüht hatte, sei nun auch eine Selbstsperre ohne Angabe von Gründen möglich. Darüber hinaus muss der Wettanbieter von sich aus Kunden sperren, wenn diese durch Wetten ihre Existenz gefährden.
Verboten sind künftig Wetten während laufender Ereignisse, ausgenommen auf das Ergebnis oder welches Team bei einem Mannschaftsspiel das nächste Tor erzielt. Unter das Verbot fallen auch jene Formen, welche die Menschenwürde verletzen, wie etwa auf tödliche Unfälle bei Sportereignissen zu setzen.
„Mit den neuen Regelungen im Wettenbereich geht es uns vor allem darum, den Wettkundenschutz deutlich zu erhöhen. Enthalten sind nicht nur strenge Regelungen zum Anbieten von Wetten, sondern auch genaue Bestimmungen, was das Aufstellen und den Betrieb von Wettterminals betrifft“, so die zuständigen Verhandler von SPÖ und ÖVP, Klubobmann Hannes Schwarz und Landtagsabgeordnete Alexandra Pichler-Jessenko.
Neu geregelt wurde auch die Wettterminalabgabe. In Zukunft werden 175 Euro pro Wettterminal und Monat - vergleichbar etwa mit Tirol oder Linz - vom Land Steiermark eingehoben werden. Die bisherigen 1.100 Euro Abgabe hätten keine Anwendung gefunden, da die aufgestellten Terminals sich außerhalb des Anwendungsbereichs des bisher geltenden Wettgesetzes befinden. Durch das neue Gesetz wurden alle diese Terminals in die landesgesetzliche Regelung und damit in die Abgabepflicht einbezogen. „Die Senkung der Abgabe soll dazu beitragen, dass sich Wettkunden, die Terminals nutzen möchten, im Rahmen unserer landesgesetzlichen Regelungen bewegen und nicht in den illegalen Markt abrutschen oder zum wenig reglementierten Internet-Angebot wechseln“, so Schwarz und Pichler-Jessenko.
In diesem Bereich gab es Kritik von der KPÖ, die bei dem Antrag zur Abstimmung über die Wettterminalabgabe nicht mitging. Die Kürzung laufe allen Bemühungen zuwider, das Glücksspielangebot insgesamt zu reduzieren, sagte Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler.