Deutschland nimmt Steuertricks im Online-Handel ins Visier
Berlin (APA/Reuters) - Zur Bekämpfung von Steuertricks beim Online-Handel wollen die deutschen Finanzminister Internetplattformen wie Amazon...
Berlin (APA/Reuters) - Zur Bekämpfung von Steuertricks beim Online-Handel wollen die deutschen Finanzminister Internetplattformen wie Amazon oder Ebay härter an die Kandare nehmen. Der Bund arbeite derzeit mit den Ländern an Maßnahmen zur Vermeidung von Steuerausfällen in diesem Bereich, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Dienstag in Berlin.
Entsprechende Vorschläge für gesetzliche Regelungen würden sich an den Bestimmungen in Großbritannien orientieren. Demnach könnten Plattformen wie die US-Internetkonzerne Amazon oder Ebay unter bestimmten Bedingungen für Steuerausfälle in Anspruch genommen werden.
Über die Beratungen der Steuerexperten von Bund und Ländern hatte auch die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet. Eine Entscheidung könnte bei der Konferenz der Finanzminister von Bund und Ländern am 30. November fallen. Auch die EU-Kommission will verstärkt gegen unfaire Praktiken im Online-Handel vorgehen und hofft einer Sprecherin zufolge darauf, dass sich die EU-Finanzminister Anfang Dezember auf eine Angleichung der Regeln einigen.
Dem deutschen Fiskus entgehen die Einnahmen, weil Anbieter aus China oder anderen Drittländern bewusst oder unwissend die Umsatzsteuer von 19 Prozent in Deutschland nicht abführen, wenn sie Waren wie Smartphones auf Online-Plattformen anbieten. Der Schaden für den Staat könnte sich dadurch womöglich auf rund eine Mrd. Euro belaufen, schätzte der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler: „Die Tendenz ist natürlich steigend, denn wenn ein solches Schlupfloch da ist, nutzen das auch andere zum Schaden des ansässigen Handels aus.“ Die Betreiber von Online-Plattformen selbst handelten zwar nicht illegal, sie müssten aber in Mithaftung genommen werden, forderte Eigenthaler.
Auch der Bundesverband E-Commerce, in dem Versandhändler wie Amazon Deutschland oder Otto organisiert sind, warnte vor einem „systematischem Umsatzsteuerbetrug“ bei Warenimporten aus Drittstaaten. Der Verband forderte eine Zulässigkeitsbescheinigung für Händler aus solchen Ländern. Zudem sollte die Kontrolle der Warendeklaration bei Sendungen von geringem Wert verstärkt werden. Neben der Umsatzsteuer würden mithilfe unzutreffender Erklärungen oder Geschenksendungen zudem Zollgebühren unterschlagen.