Tirol

Unterländer bekommt 3,5 Jahre Haft für Messerattacke

Die Beamten der Cobra führten den Täter ab.
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Mitte Juni eskalierte ein Streit in Kramsach. Ein 52-Jähriger zückte ein Messer und versuchte, auf seinen Kontrahenten einzustechen. Zu den 3,5 Jahren Gefängnis kommen noch 5 Monate wegen einer Attacke gegen einen Polizisten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Von Reinhard Fellner

Innsbruck — Im Juni war es im Unterland zu einem Cobra-Einsatz gekommen. Ein 52-Jähriger hatte sich in seiner Wohnung verschanzt, nachdem er den Mieter seines Holzschuppens mit einem Messer attackiert hatte. Die Polizei musste nach der Adresse nicht lange suchen, war der Verdächtige doch im engeren Sinne amtsbekannt. Elf Vorstrafen hat der Unterländer angesammelt. Zuletzt war er im Jänner nach einem Angriff auf Polizisten zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Eine Woche vor der Tat im Juni hatte er dem Mieter mit dem Umbringen gedroht: „Verschwinde, sonst putz ich dich!", schrie er mit erhobener Maurerkelle.

Am Tattag war in ihm der Zorn hochgestiegen. 15 Biere hatte der Trinker bis zum Nachmittag — wie alle Tage — bereits konsumiert, als er der festen Meinung war, dass es sein Brennholz sei, welches der Mieter ins Auto eingeladen hatte. So stürmte er trotz Waffenverbots mit einem Butterfly-Messer los und machte nach übereinstimmenden Aussagen eine Stichbewegung in Richtung Bauch des verhassten Mieters. Dieser konnte mit einem „Katzenbuckel" und einem Sturz nach hinten gerade noch ausweichen.

Gestern vor dem Schwurgericht sah Staatsanwalt Florian Oberhofer darin einen Mordversuch. Unzurechnungsfähigkeit schloss der Ankläger trotz 2,4 Promille aus: „Der Mann ist Gewohnheitstrinker. Das ganze Verhalten war zielgerichtet. Auch hat er nicht in Richtung Arm, sondern direkt zum Bauch gestochen!"

Dazu bestätigte Gerichtsmediziner Walter Rabl, dass Treffer in dieser Region potenziell tödlich sein können. Der Angeklagte stellte jedoch in Abrede, auch nur den geringsten Mordvorsatz gehabt zu haben. Nur drohen wollte er. „Wegen dem Holz hatte ich einen Aussetzer!"

Die Geschworenen verneinten letztlich einstimmig Mordversuch und sahen versuchte schwere Körperverletzung sowie gefährliche Drohung. Dreieinhalb Jahre Haft ergingen, dazu der Widerruf der fünf bedingten Monate.