Hypo-Betrugsprozess - Striedinger erklärt wortreich seine Unschuld
Klagenfurt (APA) - Im Betrugsprozess gegen den ehemaligen Hypo-Vorstand Günter Striedinger und den Ex-Anwalt der Bank, Gerhard Kucher, hat a...
Klagenfurt (APA) - Im Betrugsprozess gegen den ehemaligen Hypo-Vorstand Günter Striedinger und den Ex-Anwalt der Bank, Gerhard Kucher, hat am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt Striedinger wortreich seine Unschuld erklärt. Er hat laut Anklage der Hypo 750.000 Euro Beratungshonorar zu Unrecht herausgelockt, und zwar über eine eigens dafür von Striedingers Schwager gegründete Firma, die PE AG.
Das Beratungshonorar war für einen Immobiliendeal geflossen, den die Hypo 2002 in Kroatien abgewickelt hatte. Striedinger legte zahlreiche Protokolle und Aktenvermerke aus der Zeit vor, die seiner Ansicht nach den Vorgang erklären würden. Der Deal habe für die Bank ein Millionengeschäft bedeutet. Dabei gab er Einblicke in die damaligen Geschäftspraktiken der Bank. So verkaufte die Hypo Bosnien eine auf Null abgeschriebene Forderung um 190.000 Euro an die Hypo Liechtenstein, diese verkaufte sie zum Nominalpreis von 3,8 Millionen Euro an eine andere Hypo. Bei jeder Transaktion entstand so ein Buchgewinn, was dringend notwendig gewesen sei, so Striedinger. Es sei dringend nötig gewesen, dass die Hypo Liechtenstein ein positives Ergebnis darstellen könne, da sie zum damaligen Zeitpunkt extrem schlecht performt habe. Außerdem habe die Transaktion für die Hypo Eigenmittel generiert, was notwendig gewesen sei, weil die damaligen Eigentümer Land Kärnten und Grazer Wechselseitige Versicherung der Bank kein Eigenkapital zur Verfügung gestellt hätten.
Der Vorsitzende des Schöffensenats, Uwe Dumpelnik, ließ Striedinger ausführlich reden, was dieser auch weidlich ausnützte. Der Staatsanwaltschaft unterstellte der Angeklagte mehrfach, sich nicht mit der Sache auseinandergesetzt zu haben, sondern lediglich darauf aus zu sein, ihn, Striedinger, als Verbrecher darzustellen. Ankläger Thomas Liensberger warf er vor, diesem fehle jeglicher wirtschaftliche Sachverstand.
Dumpelnik wollte dann von Striedinger wissen, warum die Provision fällig geworden sei, wenn der gesamte Deal doch von der Hypo abgewickelt worden sei. Das bestritt Striedinger und erklärte: „Es war ein besonderes rechtliches Engineering nötig, um diese Werthaltigkeit zustande zu bringen. Das wäre den Hypo-Leuten gar nicht möglich gewesen.“ Dieses Engineering habe auch Kosten verursacht, daher habe die Hypo Liechtenstein mit der PE Entwicklungsgesellschaft einen Beratungsvertrag abgeschlossen.
Er sei fassungslos, dass es überhaupt so eine Anklage geben könne, so Striedinger weiter. Da habe es ein Geschäft gegeben, das für alle einen Vorteil gebracht habe, die Bank habe Millionen verdient und er werde wegen Betrugs belangt. Die PE habe er mit einem kroatischen Kollegen gegründet, um „das eine oder andere Geschäft“ zu machen. Dieser Geschäftspartner, damals Vorstand der Hypo Bosnien, habe ihn dann auch gefragt, ob man die PE dazu nützen könnte, das Beratungshonorar in Rechnung zu stellen. Er, Striedinger, sei wegen der Verkleinerung des Hypo-Vorstandes zum Jahreswechsel 2002/2003 aus der PE ausgestiegen, sein Kompagnon habe ihm sein eingesetztes Kapital im Jahr 2003 zurückgezahlt. Weiters habe er mit der PE nichts mehr zu tun gehabt.
Richter Dumpelnik wollte von Striedinger dann wissen, warum der Vorstand der Hypo Bosnien ein Vermittlungshonorar für ein Geschäft verrechnet habe, wenn er ohnehin ein Vorstandshonorar kassiere. Striedinger betonte daraufhin, er sei sicher, dass sich der Vorstandskollege nicht bereichert habe. Er selbst habe überhaupt nichts mit der Sache zu tun gehabt und auch kein Geld aus dem Honorar erhalten.
Der Richter wollte dann wissen, ob die Hypo über die Eigentumsverhältnisse der PE AG informiert gewesen sei. Striedinger meinte, das wisse er nicht. „Haben Sie es ihnen nicht gesagt?“, fragte Dumpelnik weiter. Striedingers Antwort: „Nein, das war auch nicht meine Aufgabe.“ Nach einigen Scharmützeln des Angeklagten mit dem Staatsanwalt wurde die Verhandlung mit Zeugenvernehmungen fortgesetzt.
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