Kärntner wegen NS-Propaganda in Klagenfurt vor Geschworenengericht

Klagenfurt (APA) - Ein 58-jähriger Kärntner hat sich am Mittwoch in Klagenfurt vor einem Geschworenensenat wegen des Verstoßes gegen das Ver...

Klagenfurt (APA) - Ein 58-jähriger Kärntner hat sich am Mittwoch in Klagenfurt vor einem Geschworenensenat wegen des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz verantworten müssen. Er soll auf der Internetplattform Facebook nationalsozialistisches Gedankengut verherrlicht und die Leser zur Teilnahme an einer neuen Bewegung zur „Erstarkung des deutschen Volkes“ aufgefordert haben.

Der Angeklagte bekannte sich in der Sache schuldig, er habe die inkriminierten Texte ins Internet gestellt, aber er sei kein Nationalsozialist und habe die Ideologie nicht verherrlichen wollen, sagte er. Laut Anklage war er Administrator der Facebook-Seite „Bleib deinem Volk treu“. Von Februar bis Juni 2016 habe er in einem Text unter dem Titel „Deutsches Volk erwache“ mit „Rechtschreib- und orthografischen Fehlern“ vor der „Unterwanderung der deutschen Rasse“ gewarnt und Menschen aufgefordert, neue Bündnisse zu schließen. Denn nur eine völlig neue Bewegung könne die Wende schaffen und das deutsche Volk erstarken lassen. Zu diesem Eintrag stellte er das Bild eines Soldaten in SS-typischer Uniform mit Hakenkreuz-Armbinde, der mit einem Besen kleine Menschen mit Davidstern wegkehrt.

Für Staatsanwalt Helmut Jamnig hat der Kärntner damit ganz klar gegen den Paragraphen 3d des Verbotsgesetzes (Mindeststrafe fünf Jahre) verstoßen, weil er andere Personen zu verbotenen Handlungen aufforderte, neue Strukturen verlangte und zu diesem Zweck die Ziele der NSDAP, ihre Einrichtungen oder Maßnahmen verherrlichte. „Dazu eignen sich die neuen sozialen Netzwerke hervorragend, weil die Zielgruppe auf Tastendruck ansprechbar ist“, erklärte Jamnig.

Der Invaliditätspensionist weist elf Vorverurteilungen auf, allerdings keine einschlägigen, und verbrachte mehrere Jahre im Gefängnis. Er habe den Text im Internet gefunden und gar nicht richtig gelesen, sagte er in seiner Einvernahme durch die Vorsitzende des Geschworenensenats, Richterin Ute Lambauer. „Ich hab‘ den Sinn wahrscheinlich gar nicht verstanden“, erklärte er. Auf dem Foto, das er aus dem Internet heruntergeladen habe, habe er die Armbinde nicht gesehen.

Er sei keineswegs nationalsozialistisch erzogen, sein Großvater sei im Konzentrationslager umgekommen. Das Parteiprogramm der NSDAP habe er sich aus Interesse heruntergeladen, er habe auch Programme anderer Parteien zu Hause, meinte er. Der Polizist, der die Hausdurchsuchung durchführte, hat allerdings kein anderes Parteiprogramm bei ihm gefunden. Das erklärte er in seiner Zeugenaussage. Weiters wurden auf dem Laptop des Angeklagten verschiedene Ordner mit einschlägigen Inhalten gefunden. Darüber hinaus war er auch Administrator bei der Gruppe „Wir wollen kein Eurabien“ mit mehr als 1.000 Mitgliedern.

Die Flüchtlingsströme seien der Grund, warum er diese Inhalte gepostet habe, sagte der Angeklagte. Aber „das war nicht so gemeint. Vielleicht bin ich zu blöd dafür, das kann auch sein“. Es tue ihm leid, sagte er. Sein Wissen habe er unter anderem auch aus dem Buch „Die Weisen von Zion“. Dieses Buch gebe es ganz normal zu kaufen, meint er. „Sie wissen, dass dies ein antisemitisches Pamphlet ist?“, fragte Richter Oliver Kriz. Ja, davon habe er schon gehört, antwortete der Angeklagte. Er habe aber nicht gewusst, dass mit Zionisten Juden gemeint seien.

Anwalt Philipp Tschernitz sagte zur Verteidigung seines Mandanten, 2016 seien im Zuge der Flüchtlingsbewegungen und Bundespräsidenten-Wahlkampfs in sozialen Medien einige Dämme gebrochen. Es sei zu einer Verrohung der Sprache gekommen, Ängste seien geschürt worden. Das habe bei vielen Leute Unbehagen hervorgerufen. „Dass es falsch ist“, was sein Mandant gepostet habe, sei schon korrekt. „Aber er ist nicht der Nationalsozialist, der zu einer Revolution anzetteln wollte“, so Tschernitz.

Die Verhandlung wurde mit den Plädoyers fortgesetzt.