Tourismus - Neue Versicherung als Insolvenzabsicherung für Hoteliers
Wien (APA) - Ab 2018 gilt auch für alle Hotels und Pensionen die EU-Pauschalreiserichtlinie, die den Konsumentenschutz für Urlauber stärken ...
Wien (APA) - Ab 2018 gilt auch für alle Hotels und Pensionen die EU-Pauschalreiserichtlinie, die den Konsumentenschutz für Urlauber stärken soll. Betriebe, die zu ihren Zimmern Nebenleistungen wie Theaterkarten, Skipässe oder Bootsfahren bei der Buchung mitverkaufen, müssen für eine Insolvenzabsicherung sorgen. „Wir sahen eine Bürokratiewelle auf die Hoteliers zukommen“, so ÖHT-Chef Wolfgang Kleemann zur APA.
„Doch wir haben nun eine unbürokratische und günstige Lösung gefunden“, sagte der Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich, Siegfried Egger, heute zur APA. Nach Prüfung sämtlicher Optionen habe sich eine Versicherungslösung als beste Variante herausgestellt.
Künftig muss Gästen die Leistung, die sie beim Quartiergeber mit dem Zimmer mitbuchen, auch im Insolvenzfall garantiert werden. „Es geht um die Sicherstellung der Anzahlung des Urlaubers“, erklärte der Geschäftsführer der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT). Ist der Hotelier entsprechend versichert, bekommt der Konsument den vollen Anzahlungsbetrag zurück.
Eine entsprechende Möglichkeit hat die Wirtschaftskammer in Zusammenarbeit mit der ÖHT diese Woche „auf Wunsch des Wirtschaftsministers“ - zunächst war das Reinhold Mitterlehner, anschließend Harald Mahrer (beide ÖVP) - geschaffen. Über eine eigene Dienstleistungsgesellschaft, die noch heuer gegründet wird, wird ein Rahmenvertrag mit einem deutschen Versicherer abgeschlossen. Das erspare „Tausende Einzelpolizzen“, so Kleemann. Ein Start ist laut WKÖ per 1. Jänner 2018 sichergestellt. Ab dem Jahreswechsel muss die EU- Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht umgesetzt sein, mit 1. Juli tritt sie in Kraft.
Der Vertrag ist den Angaben so gestaltet, dass eine Unterversicherung ausgeschlossen und somit optimaler Konsumentenschutz gewährleistet ist. Er eigne sich für Privatzimmervermieter, Urlaub-am-Bauernhof-Anbieter und Hotels sämtlicher Größen und Sterne-Kategorien gleichermaßen. Die Jahresprämie bewegt sich laut Wirtschaftskammer zwischen 700 Euro für kleine Betriebe und 2.500 Euro für größere und ist steuerlich absetzbar.
Betreffend Versicherungspartner sei die Wahl der ÖHT nach internationaler Ausschreibung auf die HDI Global SE mit Sitz in Hannover gefallen. Die Assekuranz gehöre seit Jahrzehnten zu den weltweit führenden Versicherern für Industrie, Gewerbe, Dienstleistung und Tourismus. Versichern lassen können sich alle Beherbergungsbetriebe, die Pauschalreisen mit Nebenleistungen von mehr als 25 Prozent des Package-Preises im Angebot haben.
Das betrifft laut Wirtschaftskammer aktuell etwa 1.850 Hotels von insgesamt 64.000 Beherbergungsbetrieben (rund 17.000 davon sind Mitglieder des WKÖ-Fachverbandes Hotellerie). Derzeit böten vor allem „die gut positionierten Hotels“ Buchungspakete mit Nebenleistungen in größerem Ausmaß an.
Die Betriebe, die auf diese Weise zum Pauschalreiseanbieter werden, brauchen künftig eine Insolvenzabsicherung gemäß Reisebüroversicherungsverordnung. Das kann entweder durch eine unwiderrufliche Bankgarantie eines Kreditinstituts oder durch Abschluss eines Versicherungsvertrages erfolgen - das kann jeder Betrieb einzeln durchziehen oder eben über die ÖHT abwickeln. Die nun neu geschaffene Möglichkeit der Rahmenversicherung sei jedenfalls „wesentlich kostengünstiger“ als eine Bankgarantie; für eine Bankgarantie müssten die Betriebe zudem liquide sein, betonte Egger.
~ WEB https://news.wko.at/presse ~ APA339 2017-11-15/13:26